LES COMMUNES et le RGPD

Kommunen und die DSGVO

In Frankreich die Gemeinde ist auf institutioneller Ebene sowohl eine Gebietskörperschaft, d. h. eine dezentralisierte Verwaltungsbehörde mit Rechtspersönlichkeit und eigenen, von den Angelegenheiten des Staates getrennten Angelegenheiten, als auch ein Verwaltungsbezirk, d. h. eine Verwaltungseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, das Gebiet, in dem ein dezentralisierter Dienst der Staatsverwaltung oder eines ihrer Vertreter ausgeübt wird.

Als Verwaltungsbezirk stellt die Gemeinde das grundlegende Organ der Staatsgewalt auf nationalem Gebiet dar. Der Bürgermeister übt neben seinen Aufgaben als Exekutivorgan der Gemeinde bestimmte Befugnisse im Rahmen der staatlichen Zuständigkeit aus. In dieser Funktion ist er insbesondere für das Personenstandswesen, die Überprüfung und Führung der Wählerlisten, die Organisation der Wahlen und die Volkszählung zuständig.

Fachgebiet Gemeinden
Wirtschaftliche Entwicklung Indirekte Hilfe
Beschäftigung und berufliche Integration Rekrutierung – Möglichkeit von subventionierten Verträgen zur Förderung der Integration
Ausbildung Schulen (Gebäude, Verpflegung)
Kultur, Soziales, Jugend, Sport und Freizeit Kultur (Bildung, Schaffen, Bibliotheken, Museen, Archive) – Kindheit (Kindergärten, Freizeitzentren) – Sport (Ausrüstung und Subventionen) – Tourismus*
Soziales und medizinisch-soziales Handeln Optionale soziale Maßnahmen (CCAS)
Stadtplanung Führende Rolle in der Raumplanung – PLU, SCOT, Baugenehmigungen, ZAC
Flächennutzungsplanung Regionalplan (Stellungnahme, Genehmigung)
Umfeld Naturräume – Abfall (Sammlung, Behandlung) – Wasser (Verteilung, Abwasserentsorgung) – Energie (Verteilung)
Großgeräte Jachthäfen – Flugplätze
Straßen Gemeindestraßen
Transport Stadt- und Schulverkehr
Kommunikation Netzwerkmanagement
Wohnen und Unterkunft Finanzierung, Park und Hilfe. PLH
Sicherheit Stadtpolizei – Verkehr und Parken – Kriminalprävention
Zu den personenbezogenen Daten, die von Gemeinden über ihre Einwohner verarbeitet werden können, zählen unter anderem:
  • Identifikationsdaten: Familienstand, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.
  • Wirtschafts- und Finanzdaten: Bankdaten, Einkommen, Vermögen, Steuern usw.
  • Persönliche Lebensdaten: Familienstand, beruflicher Status, Ausbildung etc.
  • Gesundheitsdaten: insbesondere durch die Tätigkeit des CCAS.
  • Daten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Verurteilungen.
  • Daten zum kommunalen Personal: Identität, Kontaktdaten, Fähigkeiten usw.

Gemeinden als lokale Behörden müssen einen Datenschutzbeauftragtermüssen sie die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie müssen insbesondere die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten und die betroffenen Personen über ihre Rechte aufklären.


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