
Kommunen und die DSGVO
In Frankreich die Gemeinde ist auf institutioneller Ebene sowohl eine Gebietskörperschaft, d. h. eine dezentralisierte Verwaltungsbehörde mit Rechtspersönlichkeit und eigenen, von den Angelegenheiten des Staates getrennten Angelegenheiten, als auch ein Verwaltungsbezirk, d. h. eine Verwaltungseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, das Gebiet, in dem ein dezentralisierter Dienst der Staatsverwaltung oder eines ihrer Vertreter ausgeübt wird.
Als Verwaltungsbezirk stellt die Gemeinde das grundlegende Organ der Staatsgewalt auf nationalem Gebiet dar. Der Bürgermeister übt neben seinen Aufgaben als Exekutivorgan der Gemeinde bestimmte Befugnisse im Rahmen der staatlichen Zuständigkeit aus. In dieser Funktion ist er insbesondere für das Personenstandswesen, die Überprüfung und Führung der Wählerlisten, die Organisation der Wahlen und die Volkszählung zuständig.
Fachgebiet | Gemeinden |
Wirtschaftliche Entwicklung | Indirekte Hilfe |
Beschäftigung und berufliche Integration | Rekrutierung – Möglichkeit von subventionierten Verträgen zur Förderung der Integration |
Ausbildung | Schulen (Gebäude, Verpflegung) |
Kultur, Soziales, Jugend, Sport und Freizeit | Kultur (Bildung, Schaffen, Bibliotheken, Museen, Archive) – Kindheit (Kindergärten, Freizeitzentren) – Sport (Ausrüstung und Subventionen) – Tourismus* |
Soziales und medizinisch-soziales Handeln | Optionale soziale Maßnahmen (CCAS) |
Stadtplanung | Führende Rolle in der Raumplanung – PLU, SCOT, Baugenehmigungen, ZAC |
Flächennutzungsplanung | Regionalplan (Stellungnahme, Genehmigung) |
Umfeld | Naturräume – Abfall (Sammlung, Behandlung) – Wasser (Verteilung, Abwasserentsorgung) – Energie (Verteilung) |
Großgeräte | Jachthäfen – Flugplätze |
Straßen | Gemeindestraßen |
Transport | Stadt- und Schulverkehr |
Kommunikation | Netzwerkmanagement |
Wohnen und Unterkunft | Finanzierung, Park und Hilfe. PLH |
Sicherheit | Stadtpolizei – Verkehr und Parken – Kriminalprävention |
Zu den personenbezogenen Daten, die von Gemeinden über ihre Einwohner verarbeitet werden können, zählen unter anderem:
- Identifikationsdaten: Familienstand, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.
- Wirtschafts- und Finanzdaten: Bankdaten, Einkommen, Vermögen, Steuern usw.
- Persönliche Lebensdaten: Familienstand, beruflicher Status, Ausbildung etc.
- Gesundheitsdaten: insbesondere durch die Tätigkeit des CCAS.
- Daten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Verurteilungen.
- Daten zum kommunalen Personal: Identität, Kontaktdaten, Fähigkeiten usw.
Gemeinden als lokale Behörden müssen einen Datenschutzbeauftragtermüssen sie die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie müssen insbesondere die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten und die betroffenen Personen über ihre Rechte aufklären.