{"id":5872,"date":"2023-04-25T15:53:39","date_gmt":"2023-04-25T15:53:39","guid":{"rendered":"https:\/\/exciting-panini.13-37-234-21.plesk.page\/?p=5872"},"modified":"2024-08-06T13:07:44","modified_gmt":"2024-08-06T13:07:44","slug":"les-considerants","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/viqtor.eu\/de_at\/angesichts\/","title":{"rendered":"Die \u00dcberlegungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"5872\" class=\"elementor elementor-5872\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-94755df ot-traditional elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"94755df\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-2655362 ot-flex-column-vertical\" data-id=\"2655362\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d34d0ec elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"d34d0ec\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"1000\" height=\"667\" src=\"https:\/\/viqtor.eu\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Les-Considerants.jpg\" class=\"attachment-full size-full wp-image-12221\" alt=\"Die \u00dcberlegungen\" srcset=\"https:\/\/viqtor.eu\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Les-Considerants.jpg 1000w, https:\/\/viqtor.eu\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Les-Considerants-300x200.jpg 300w, https:\/\/viqtor.eu\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Les-Considerants-768x512.jpg 768w, https:\/\/viqtor.eu\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Les-Considerants-720x480.jpg 720w\" sizes=\"(max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-476f4c9 ot-traditional elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"476f4c9\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-deb3650 ot-flex-column-vertical\" data-id=\"deb3650\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-78645bc elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"78645bc\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Die \u00dcberlegungen<\/h1>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7d28651e ot-traditional elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7d28651e\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-6a315459 ot-flex-column-vertical\" data-id=\"6a315459\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1d09c4d2 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1d09c4d2\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>Auszug aus Bruno DUMAYs Buch: GDPR DECRYPTION \u2013 F\u00fcr Manager, strategische Abteilungen und Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen \u2013 Vorwort von Ga\u00eblle MONTEILLER<\/strong><\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Wir konnten Ihnen die Erw\u00e4gungsgr\u00fcnde nicht vorenthalten, zumindest die wichtigsten, die die DSGVO motiviert haben. Sie bilden die Philosophie, die in der endg\u00fcltigen Verordnung und der Richtlinie wiederaufgenommen wurde, sie entschl\u00fcsseln und harmonisieren in einem einzigen Prisma alle datenschutzrechtlichen Erw\u00e4gungen der einzelnen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten. Sie verk\u00f6rpern die europ\u00e4ische Vielfalt und bilden gleichzeitig ein einheitliches Korpus. Sie erhellen unser Verst\u00e4ndnis und geben Sinn, sie zeugen davon, dass etwas Tiefgreifendes geschieht, sicherlich und auf den ersten Blick als Reaktion auf die GAFAs, Google, Apple, Facebook, Amazon, Deezer, Instagram, Snapchat und andere, die unser Verhalten, unsere W\u00fcnsche und unsere W\u00fcnsche auspl\u00fcndern ... Akteure, deren einzige R\u00fccksicht auf uns die unseres Geldbeutels ist!<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Es erschien mir wichtig, Ihnen die wichtigsten \u00dcberlegungen und\/oder Passagen mitzuteilen. Wenn Sie tiefer einsteigen m\u00f6chten, finden Sie auf der Website der CNIL weitere Informationen. Ich lade Sie ein, sie zu besuchen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 1)<\/strong> Der Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. \u2026 sehen vor, dass jeder das Recht auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 2)<\/strong> Die Grunds\u00e4tze und Vorschriften zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sollten unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit oder dem Wohnsitz dieser nat\u00fcrlichen Personen deren Grundrechte und -freiheiten, insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten, achten. \u2026 um zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und einer Wirtschaftsunion, zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Konsolidierung und Konvergenz der Volkswirtschaften innerhalb des Binnenmarkts und zum Wohlergehen nat\u00fcrlicher Personen beizutragen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 3)<\/strong> \u2026 Ziel des Rates ist es, den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten nat\u00fcrlicher Personen im Hinblick auf Verarbeitungst\u00e4tigkeiten zu harmonisieren und den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 4)<\/strong> Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten ist kein absolutes Recht; es muss im Hinblick auf seine Funktion in der Gesellschaft betrachtet und unter Wahrung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. \u2026 Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Gericht sowie kulturelle, religi\u00f6se und sprachliche Vielfalt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 6)<\/strong> Die rasante technologische Entwicklung und die Globalisierung stellen den Schutz personenbezogener Daten vor neue Herausforderungen. Das Ausma\u00df der Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten hat deutlich zugenommen. Die Technologie erm\u00f6glicht es privaten Unternehmen und Beh\u00f6rden, personenbezogene Daten in einem nie dagewesenen Umfang f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten zu nutzen. Immer mehr Einzelpersonen machen Informationen \u00fcber sich \u00f6ffentlich und weltweit zug\u00e4nglich. Die Technologie hat sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Beziehungen ver\u00e4ndert und sollte den freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Union sowie deren \u00dcbermittlung an Drittl\u00e4nder und internationale Organisationen weiter erleichtern und gleichzeitig ein hohes Ma\u00df an Datenschutz gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 7)<\/strong> \u2026Es ist wichtig, Vertrauen aufzubauen, das der digitalen Wirtschaft im gesamten Binnenmarkt ein erfolgreiches Wachstum erm\u00f6glicht. Jeder Einzelne sollte die Kontrolle \u00fcber seine pers\u00f6nlichen Daten haben. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 9)<\/strong> \u2026 eine uneinheitliche Umsetzung des Datenschutzes in der Union, Rechtsunsicherheit oder die weit verbreitete \u00f6ffentliche Wahrnehmung, dass weiterhin erhebliche Risiken f\u00fcr den Schutz nat\u00fcrlicher Personen bestehen, insbesondere im Online-Umfeld. Unterschiede im Schutzniveau der Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen, insbesondere des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mitgliedstaaten k\u00f6nnen den freien Verkehr solcher Daten in der gesamten Union behindern. Solche Unterschiede k\u00f6nnen daher ein Hindernis f\u00fcr die Aus\u00fcbung wirtschaftlicher T\u00e4tigkeiten auf Unionsebene darstellen, den Wettbewerb verzerren und Beh\u00f6rden daran hindern, ihren Verpflichtungen aus dem Unionsrecht nachzukommen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 10)<\/strong> Um ein einheitliches und hohes Datenschutzniveau f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen zu gew\u00e4hrleisten und Hindernisse f\u00fcr den Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Union zu beseitigen, sollte der Schutz der Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten in allen Mitgliedstaaten gleichwertig sein. Daher ist es angebracht, eine einheitliche und koh\u00e4rente Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der gesamten Union sicherzustellen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 11)<\/strong> Ein wirksamer Schutz personenbezogener Daten in der gesamten Union erfordert eine St\u00e4rkung und Klarstellung der Rechte der betroffenen Personen und der Pflichten derjenigen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durchf\u00fchren und bestimmen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen in den Mitgliedstaaten gleichwertige Befugnisse zur \u00dcberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleichwertige Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen vorgesehen werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 13)<\/strong><\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Um ein einheitliches Datenschutzniveau f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen in der gesamten Union zu gew\u00e4hrleisten und Unterschiede zu vermeiden, die den freien Verkehr personenbezogener Daten im Binnenmarkt behindern, bedarf es einer Verordnung, die Wirtschaftsbeteiligten, darunter Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Rechtssicherheit und Transparenz bietet, nat\u00fcrlichen Personen in allen Mitgliedstaaten die gleichen durchsetzbaren Rechte und Pflichten sowie die Zust\u00e4ndigkeiten der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter einr\u00e4umt, eine einheitliche Aufsicht \u00fcber die Verarbeitung personenbezogener Daten und gleichwertige Sanktionen in allen Mitgliedstaaten sowie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbeh\u00f6rden der verschiedenen Mitgliedstaaten gew\u00e4hrleistet. Damit der Binnenmarkt reibungslos funktioniert, darf der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union weder aus Gr\u00fcnden des Schutzes nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingeschr\u00e4nkt noch verboten werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 14) <\/strong>Der durch diese Verordnung gew\u00e4hrte Schutz sollte f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen unabh\u00e4ngig von ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit oder ihrem Wohnsitz hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gelten. Diese Verordnung gilt nicht f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen, \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>&nbsp;<strong>(Erw\u00e4gungsgrund 17)<\/strong> Die Verordnung (EG) Nr. 45\/2001 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates gilt f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 19) <\/strong>Der Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zum Zwecke der Verh\u00fctung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschlie\u00dflich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, sowie der freie Verkehr derartiger Daten sind Gegenstand eines eigenen Rechtsakts der Union. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 22)<\/strong> Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der T\u00e4tigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters im Gebiet der Union sollte gem\u00e4\u00df dieser Verordnung erfolgen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Verarbeitung selbst in der Union stattfindet. Eine Niederlassung setzt die effektive und tats\u00e4chliche Aus\u00fcbung einer T\u00e4tigkeit mittels einer festen Einrichtung voraus. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 23)<\/strong> Damit nat\u00fcrliche Personen nicht von dem Schutz ausgeschlossen werden, der ihnen nach dieser Verordnung zusteht, sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter dieser Verordnung unterliegen, sofern die Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an diese Personen steht, unabh\u00e4ngig davon, ob hierf\u00fcr ein Entgelt erhoben wird oder nicht. Um festzustellen, ob ein solcher Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, Waren oder Dienstleistungen anbietet, sollte gepr\u00fcft werden, ob klar ist, dass der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter beabsichtigt, Dienstleistungen f\u00fcr betroffene Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Union anzubieten. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 24)<\/strong> Die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der Union sollte auch dann dieser Verordnung unterliegen, wenn diese Verarbeitung der Beobachtung des Verhaltens dieser betroffenen Personen innerhalb der Union dient. Um festzustellen, ob eine Verarbeitungst\u00e4tigkeit als Beobachtung des Verhaltens von betroffenen Personen gelten kann, sollte ermittelt werden, ob die Aktivit\u00e4ten nat\u00fcrlicher Personen im Internet verfolgt werden; hierzu geh\u00f6rt auch die m\u00f6gliche anschlie\u00dfende Verwendung von Techniken zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin bestehen, ein Profil einer nat\u00fcrlichen Person zu erstellen, insbesondere um sie betreffende Entscheidungen zu treffen oder ihre Vorlieben, Verhaltensweisen und Einstellungen zu analysieren oder vorherzusagen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 25) <\/strong>Wenn aufgrund des V\u00f6lkerrechts das Recht eines Mitgliedstaats gilt, sollte diese Verordnung auch f\u00fcr einen f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlichen gelten, der nicht in der Union niedergelassen ist, \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 26) <\/strong>Die Grunds\u00e4tze des Datenschutzes sollten auf alle Informationen angewendet werden, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare nat\u00fcrliche Person beziehen. Personenbezogene Daten, die pseudonymisiert wurden und die durch zus\u00e4tzliche Informationen einer nat\u00fcrlichen Person zugeordnet werden k\u00f6nnten, sollten als Informationen \u00fcber eine identifizierbare nat\u00fcrliche Person betrachtet werden. Bei der Feststellung, ob eine nat\u00fcrliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel ber\u00fccksichtigt werden, die der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortliche vern\u00fcnftigerweise wahrscheinlich einsetzen w\u00fcrde \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 27)<\/strong> Diese Verordnung gilt nicht f\u00fcr personenbezogene Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen Vorschriften f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten Verstorbener erlassen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 28)<\/strong> Die Pseudonymisierung personenbezogener Daten kann die Risiken f\u00fcr betroffene Personen verringern und Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern dabei helfen, ihren Datenschutzpflichten nachzukommen. Die ausdr\u00fcckliche Einf\u00fchrung der Pseudonymisierung in dieser Verordnung soll andere Datenschutzma\u00dfnahmen nicht ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 29)<\/strong> Um die Pseudonymisierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu f\u00f6rdern, sollten Pseudonymisierungsma\u00dfnahmen innerhalb desselben Verantwortlichen m\u00f6glich sein und gleichzeitig eine allgemeine Analyse erm\u00f6glichen, sofern dieser die erforderlichen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen getroffen hat, um f\u00fcr die betreffende Verarbeitung die Umsetzung dieser Verordnung zu gew\u00e4hrleisten und zus\u00e4tzliche Informationen, die die Zuordnung der personenbezogenen Daten zu einer bestimmten betroffenen Person erm\u00f6glichen, gesondert aufzubewahren. Der Verantwortliche, der die personenbezogenen Daten verarbeitet, sollte die hierzu innerhalb desselben Verantwortlichen befugten Personen benennen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 30) <\/strong>Einzelpersonen k\u00f6nnen \u00fcber die von ihnen verwendeten Ger\u00e4te, Anwendungen, Tools und Protokolle mit Online-Kennungen wie IP-Adressen und Cookies oder anderen Kennungen, beispielsweise RFID-Tags, verkn\u00fcpft werden. Diese Kennungen k\u00f6nnen Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Kennungen und anderen von Servern empfangenen Informationen zur Erstellung von Profilen und zur Identifizierung von Einzelpersonen verwendet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 31)<\/strong> Beh\u00f6rden, denen personenbezogene Daten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zur Wahrnehmung ihrer amtlichen Aufgaben offengelegt werden, wie etwa Steuer- und Zollbeh\u00f6rden, Finanzermittlungsstellen, unabh\u00e4ngige Verwaltungsbeh\u00f6rden oder f\u00fcr die Regulierung und Beaufsichtigung der Wertpapierm\u00e4rkte zust\u00e4ndige Finanzmarktbeh\u00f6rden, sollten nicht als Empf\u00e4nger gelten, wenn sie personenbezogene Daten erhalten, die zur Durchf\u00fchrung eines bestimmten im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden Untersuchungsauftrags erforderlich sind, \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 32)<\/strong> Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige best\u00e4tigende Handlung erfolgen, mit der die betroffene Person freiwillig f\u00fcr den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverst\u00e4ndlich zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, beispielsweise in Form einer schriftlichen \u2013 auch elektronisch m\u00f6glichen \u2013 oder m\u00fcndlichen Erkl\u00e4rung. Dies kann beispielsweise durch das Ankreuzen eines K\u00e4stchens beim Besuch einer Website, durch die Auswahl bestimmter technischer Einstellungen f\u00fcr Dienste der Informationsgesellschaft oder durch eine sonstige Erkl\u00e4rung oder Verhaltensweisen geschehen, mit denen die betroffene Person in diesem Kontext eindeutig zum Ausdruck bringt, dass sie mit der vorgeschlagenen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden ist. Eine Einwilligung kann daher nicht durch Schweigen, standardm\u00e4\u00dfiges Ankreuzen oder Unt\u00e4tigkeit erteilt werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 36)<\/strong> Die Hauptniederlassung eines Verantwortlichen in der Union sollte der Ort seiner Hauptverwaltung in der Union sein, es sei denn, die Entscheidungen \u00fcber die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen; in diesem Fall sollte diese andere Niederlassung als Hauptniederlassung gelten. Die Bestimmung der Hauptniederlassung eines Verantwortlichen in der Union sollte anhand objektiver Kriterien erfolgen und die effektive und ernsthafte Aus\u00fcbung von Managementt\u00e4tigkeiten gew\u00e4hrleisten, in denen die wichtigsten Entscheidungen \u00fcber die Zwecke und Mittel der Verarbeitung im Rahmen einer festen Einrichtung getroffen werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 37)<\/strong> Eine Unternehmensgruppe sollte aus einem herrschenden Unternehmen und den von ihm abh\u00e4ngigen Unternehmen bestehen, wobei das herrschende Unternehmen das Unternehmen ist, das beispielsweise aufgrund seiner Kapitalbeteiligung, seiner finanziellen Beteiligung, seiner Gesch\u00e4ftsordnung oder seiner Befugnis zur Durchsetzung von Datenschutzvorschriften einen beherrschenden Einfluss auf die anderen Unternehmen aus\u00fcben kann. Ein Unternehmen, das die Verarbeitung personenbezogener Daten in mit ihm verbundenen Unternehmen kontrolliert, sollte mit diesen Unternehmen als eine Unternehmensgruppe betrachtet werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 38)<\/strong> Kinder verdienen besonderen Schutz in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, da sie sich der damit verbundenen Risiken, Folgen und Garantien sowie ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten m\u00f6glicherweise weniger bewusst sind. Dieser besondere Schutz sollte insbesondere f\u00fcr die Verwendung personenbezogener Daten von Kindern zu Marketingzwecken oder zur Erstellung von Pers\u00f6nlichkeits- oder Nutzerprofilen sowie f\u00fcr die Erhebung personenbezogener Daten von Kindern im Rahmen der Nutzung von Diensten gelten, die Kindern direkt angeboten werden. F\u00fcr Pr\u00e4ventions- oder Beratungsdienste, die Kindern direkt angeboten werden, sollte die Einwilligung des Tr\u00e4gers der elterlichen Verantwortung nicht erforderlich sein.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 39)<\/strong> Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtm\u00e4\u00dfig und nach Treu und Glauben erfolgen. Die Tatsache, dass personenbezogene Daten nat\u00fcrlicher Personen erhoben, genutzt, abgerufen oder anderweitig verarbeitet werden und in welchem Umfang diese Daten verarbeitet werden oder werden sollen, sollte f\u00fcr die betroffenen nat\u00fcrlichen Personen transparent sein. Der Grundsatz der Transparenz erfordert, dass alle Informationen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten leicht zug\u00e4nglich, verst\u00e4ndlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sind. Dieser Grundsatz gilt insbesondere f\u00fcr die Unterrichtung der betroffenen Personen \u00fcber die Identit\u00e4t des Verantwortlichen und die Zwecke der Verarbeitung sowie f\u00fcr sonstige Informationen, die eine faire und transparente Verarbeitung im Hinblick auf die betroffenen nat\u00fcrlichen Personen und ihr Recht auf Best\u00e4tigung und Mitteilung dar\u00fcber, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, gew\u00e4hrleisten sollen. Nat\u00fcrliche Personen sollten \u00fcber die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte sowie \u00fcber die Modalit\u00e4ten der Aus\u00fcbung ihrer Rechte in Bezug auf diese Verarbeitung unterrichtet werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 40)<\/strong> Um rechtm\u00e4\u00dfig zu sein, muss die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einem anderen gesetzlich vorgesehenen legitimen Grund beruhen, \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 42)<\/strong> Wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, sollte der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortliche nachweisen k\u00f6nnen, dass die betroffene Person in den Verarbeitungsvorgang eingewilligt hat. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 43)<\/strong> Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erteilt wird, sollte sie in Einzelf\u00e4llen keine g\u00fcltige Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten sein, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein offensichtliches Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Beh\u00f6rde handelt und es unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des jeweiligen Einzelfalls unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig erteilt wurde. Von einer Nichtfreiwilligkeit der Einwilligung wird ausgegangen, wenn f\u00fcr verschiedene Verarbeitungsvorg\u00e4nge personenbezogener Daten keine gesonderte Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angemessen w\u00e4re, oder wenn die Erf\u00fcllung eines Vertrags \u2013 einschlie\u00dflich der Erbringung einer Dienstleistung \u2013 von einer Einwilligung abh\u00e4ngig gemacht wird, obwohl eine solche Einwilligung hierf\u00fcr nicht erforderlich ist.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 44)<\/strong> Die Verarbeitung sollte als rechtm\u00e4\u00dfig gelten, wenn sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung eines Vertrags oder die Absicht, einen Vertrag abzuschlie\u00dfen, erforderlich ist.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 45)<\/strong> Erfolgt die Verarbeitung zur Erf\u00fcllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt, oder ist sie f\u00fcr die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im \u00f6ffentlichen Interesse liegt oder in Aus\u00fcbung \u00f6ffentlicher Gewalt erfolgt, muss die Verarbeitung auf einer Grundlage im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten beruhen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 46)<\/strong> Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte auch dann als rechtm\u00e4\u00dfig gelten, wenn sie zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen nat\u00fcrlichen Person erforderlich ist. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund lebenswichtiger Interessen einer anderen nat\u00fcrlichen Person sollte grunds\u00e4tzlich nur dann erfolgen, wenn f\u00fcr die Verarbeitung offensichtlich keine andere Rechtsgrundlage m\u00f6glich ist. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 47)<\/strong> Die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung k\u00f6nnen die berechtigten Interessen eines Verantwortlichen \u2013 einschlie\u00dflich derjenigen eines Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten offengelegt werden k\u00f6nnen \u2013 oder eines Dritten sein, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person \u00fcberwiegen, wobei die berechtigten Erwartungen der betroffenen Person aufgrund ihrer Beziehung zu dem Verantwortlichen zu ber\u00fccksichtigen sind. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 48) <\/strong>Verantwortliche, die Teil einer Unternehmensgruppe oder einer Zentralstelle angeschlossener Betriebe sind, k\u00f6nnen ein berechtigtes Interesse daran haben, personenbezogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe zu internen Verwaltungszwecken zu \u00fcbermitteln, wozu auch die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden oder Mitarbeitern geh\u00f6rt. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 49)<\/strong> Die Verarbeitung personenbezogener Daten in dem unbedingt erforderlichen und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Umfang zum Zweck der Gew\u00e4hrleistung der Netz- und Informationssicherheit, d. h. der F\u00e4higkeit eines Netzes oder Informationssystems, bei einem bestimmten Vertrauensniveau Unf\u00e4llen oder rechtswidrigen oder b\u00f6swilligen Handlungen standzuhalten, die die Verf\u00fcgbarkeit, Authentizit\u00e4t, Integrit\u00e4t und Vertraulichkeit der gespeicherten oder \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit verbundener Dienste, die \u00fcber solche Netze und Systeme angeboten oder zug\u00e4nglich gemacht werden, beeintr\u00e4chtigen, durch Beh\u00f6rden, Computer Emergency Response Teams (CERTs), Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs), Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste sowie Anbieter von Sicherheitstechnologien und -diensten, stellt ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Verantwortlichen dar. Dazu k\u00f6nnte beispielsweise geh\u00f6ren, den unbefugten Zugriff auf elektronische Kommunikationsnetze und die Verbreitung von Schadcode zu verhindern sowie Denial-of-Service-Angriffe und Sch\u00e4den an Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 50)<\/strong> Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als denen, zu denen die personenbezogenen Daten urspr\u00fcnglich erhoben wurden, sollte nur zul\u00e4ssig sein, wenn sie mit den Zwecken vereinbar ist, zu denen die personenbezogenen Daten urspr\u00fcnglich erhoben wurden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder die Verarbeitung auf dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten beruht, das in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Ma\u00dfnahme zur Wahrung insbesondere wichtiger Ziele des allgemeinen \u00f6ffentlichen Interesses darstellt, sollte der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten ungeachtet der Vereinbarkeit mit den Zwecken weiterverarbeiten d\u00fcrfen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 51)<\/strong> Personenbezogene Daten, die aufgrund ihrer Natur im Hinblick auf die Grundrechte und Grundfreiheiten besonders sensibel sind, verdienen besonderen Schutz, da die Bedingungen ihrer Verarbeitung erhebliche Risiken f\u00fcr diese Rechte und Freiheiten mit sich bringen k\u00f6nnen. Zu diesen personenbezogenen Daten sollten auch personenbezogene Daten geh\u00f6ren, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht, wobei die Verwendung des Begriffs \u201erassische Herkunft\u201c in dieser Verordnung nicht bedeutet, dass die Union Theorien \u00fcber die Existenz verschiedener menschlicher Rassen unterst\u00fctzt. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 52)<\/strong> Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sollten auch zul\u00e4ssig sein, wenn dies im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen ist und vorbehaltlich geeigneter Garantien zum Schutz personenbezogener Daten und anderer Grundrechte, wenn das \u00f6ffentliche Interesse dies erfordert, einschlie\u00dflich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Arbeitsrechts und des Sozialschutzrechts, einschlie\u00dflich der Altersversorgung, sowie f\u00fcr Zwecke der Sicherheit, der Gesundheits\u00fcberwachung und -warnung, der Verh\u00fctung oder Kontrolle \u00fcbertragbarer Krankheiten und anderer schwerwiegender Gesundheitsgefahren. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 53)<\/strong> Besondere Kategorien personenbezogener Daten, die eines h\u00f6heren Schutzes bed\u00fcrfen, sollten nur f\u00fcr gesundheitsbezogene Zwecke verarbeitet werden, wenn dies zur Erreichung dieser Zwecke im Interesse des Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzes erforderlich ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung von Diensten und Systemen im Gesundheits- oder Sozialbereich, einschlie\u00dflich der Verarbeitung derartiger Daten durch nationale Verwaltungsbeh\u00f6rden und zentrale Gesundheitsbeh\u00f6rden, zum Zwecke der Qualit\u00e4tskontrolle, der Unterrichtung der Verantwortlichen und der allgemeinen Aufsicht \u00fcber das Gesundheits- oder Sozialsystem auf nationaler und lokaler Ebene und zum Zwecke der Gew\u00e4hrleistung der Kontinuit\u00e4t der Gesundheits- oder Sozialf\u00fcrsorge und der grenz\u00fcberschreitenden Gesundheitsversorgung oder zum Zwecke der Gesundheitssicherheit, Gesundheits\u00fcberwachung und Gesundheitswarnung oder zu im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten, das einem im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden Ziel dienen muss, sowie f\u00fcr im \u00f6ffentlichen Interesse im Bereich der \u00f6ffentlichen Gesundheit durchgef\u00fchrte Studien. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 54)<\/strong> Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten kann aus Gr\u00fcnden des \u00f6ffentlichen Interesses im Bereich der \u00f6ffentlichen Gesundheit auch ohne Einwilligung der betroffenen Person erforderlich sein. \u2026 Eine solche Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus Gr\u00fcnden des \u00f6ffentlichen Interesses sollte nicht dazu f\u00fchren, dass personenbezogene Daten von Dritten, wie etwa Arbeitgebern oder Versicherungsunternehmen und Banken, zu anderen Zwecken verarbeitet werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 56)<\/strong> Wenn es f\u00fcr das Funktionieren des demokratischen Systems in einem Mitgliedstaat erforderlich ist, dass politische Parteien im Rahmen von wahlbezogenen Aktivit\u00e4ten personenbezogene Daten \u00fcber die politische Meinung von Einzelpersonen erheben, kann die Verarbeitung dieser Daten aus Gr\u00fcnden des \u00f6ffentlichen Interesses zul\u00e4ssig sein, sofern geeignete Garantien vorgesehen sind.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 57)<\/strong> Ist anhand der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten keine Identifizierung einer nat\u00fcrlichen Person m\u00f6glich, sollte der Verantwortliche nicht verpflichtet sein, ausschlie\u00dflich zum Zwecke der Einhaltung einer Bestimmung dieser Verordnung zus\u00e4tzliche Informationen zur Identifizierung der betroffenen Person einzuholen. Der Verantwortliche sollte jedoch zus\u00e4tzliche Informationen, die die betroffene Person zur Erleichterung der Aus\u00fcbung ihrer Rechte bereitstellt, nicht ablehnen. Die Identifizierung sollte die digitale Identifizierung einer betroffenen Person umfassen, beispielsweise mittels eines Authentifizierungsmechanismus wie der Verwendung derselben Zugangsdaten, die die betroffene Person f\u00fcr die Anmeldung bei dem vom Verantwortlichen angebotenen Online-Dienst verwendet.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 58)<\/strong> Der Grundsatz der Transparenz erfordert, dass alle an die \u00d6ffentlichkeit oder die betroffene Person gerichteten Informationen pr\u00e4zise, leicht zug\u00e4nglich und verst\u00e4ndlich sowie in klarer und einfacher Sprache formuliert und gegebenenfalls zus\u00e4tzlich mit visuellen Elementen illustriert werden. Solche Informationen k\u00f6nnten in elektronischer Form bereitgestellt werden, beispielsweise \u00fcber eine Website, wenn sie sich an die \u00d6ffentlichkeit richten. \u2026 Da Kinder besonderen Schutz verdienen, sollten alle Informationen und Mitteilungen, soweit die Verarbeitung sie betrifft, in klarer und einfacher Sprache abgefasst sein, die das Kind leicht verstehen kann.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 59)<\/strong> Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um der betroffenen Person die Aus\u00fcbung ihrer Rechte nach dieser Verordnung zu erleichtern; dazu geh\u00f6ren auch die M\u00f6glichkeit, unentgeltlich Auskunft \u00fcber die personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung oder L\u00f6schung zu beantragen und gegebenenfalls zu erhalten sowie ein Widerspruchsrecht auszu\u00fcben. Der Verantwortliche sollte auch die M\u00f6glichkeit bereitstellen, Antr\u00e4ge elektronisch zu stellen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden. Der Verantwortliche sollte verpflichtet sein, Antr\u00e4ge der betroffenen Person unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb eines Monats zu beantworten und, falls er beabsichtigt, dem Antrag nicht nachzukommen, seine Antwort zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 60)<\/strong> Der Grundsatz einer fairen und transparenten Verarbeitung erfordert, dass die betroffene Person \u00fcber die Existenz des Verarbeitungsvorgangs und seine Zwecke informiert wird. Der Verantwortliche sollte der betroffenen Person alle weiteren Informationen zur Verf\u00fcgung stellen, die f\u00fcr eine faire und transparente Verarbeitung erforderlich sind und dabei die besonderen Umst\u00e4nde und Rahmenbedingungen der Verarbeitung ber\u00fccksichtigen. Dar\u00fcber hinaus sollte die betroffene Person \u00fcber das Vorhandensein von Profiling und die damit verbundenen Folgen informiert werden. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, ist es wichtig, dass die betroffene Person auch wei\u00df, ob sie verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung hat. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 61)<\/strong> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Person sollten ihr zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten oder, falls die personenbezogenen Daten aus einer anderen Quelle stammen, innerhalb einer angemessenen Frist, abh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls, zur Verf\u00fcgung gestellt werden. D\u00fcrfen personenbezogene Daten rechtm\u00e4\u00dfig an einen anderen Empf\u00e4nger weitergegeben werden, sollte die betroffene Person \u00fcber den Zeitpunkt der ersten Weitergabe der personenbezogenen Daten an diesen Empf\u00e4nger informiert werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 62)<\/strong> Eine Pflicht zur Bereitstellung von Informationen kann jedoch dann entfallen, wenn die betroffene Person bereits \u00fcber diese Informationen verf\u00fcgt, die Erfassung oder Weitergabe personenbezogener Daten gesetzlich ausdr\u00fccklich vorgesehen ist oder die Bereitstellung von Informationen an die betroffene Person sich als unm\u00f6glich erweist oder einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordern w\u00fcrde. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 63)<\/strong> Betroffene Personen sollten das Recht haben, auf die \u00fcber sie erhobenen personenbezogenen Daten zuzugreifen und dieses Recht problemlos und in angemessenen Abst\u00e4nden wahrzunehmen, um sich \u00fcber die Verarbeitung zu informieren und deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dies umfasst das Recht der betroffenen Personen auf Zugang zu ihren Gesundheitsdaten, beispielsweise Daten aus ihren Patientenakten, die Informationen wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Meinungen der behandelnden \u00c4rzte und etwaige durchgef\u00fchrte Behandlungen oder Eingriffe enthalten. Dementsprechend sollte jede betroffene Person das Recht haben, insbesondere \u00fcber die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn m\u00f6glich \u00fcber die Dauer der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten, die Identit\u00e4t der Empf\u00e4nger dieser personenbezogenen Daten, die bei einer automatisierten Verarbeitung zugrunde gelegte Logik und die m\u00f6glichen Folgen einer solchen Verarbeitung, zumindest im Falle eines Profilings, informiert zu werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 64) <\/strong>Der Verantwortliche sollte alle angemessenen Schritte unternehmen, um die Identit\u00e4t einer betroffenen Person, die Zugang zu Daten beantragt, zu \u00fcberpr\u00fcfen, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Diensten und Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht ausschlie\u00dflich zu dem Zweck speichern, auf m\u00f6gliche Anfragen antworten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 65)<\/strong> Betroffene Personen sollten das Recht auf Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten haben und ein \u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c, wenn die Speicherung dieser Daten gegen diese Verordnung oder gegen das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, verst\u00f6\u00dft. Insbesondere sollten betroffene Personen das Recht haben, zu verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten gel\u00f6scht oder nicht mehr verarbeitet werden, wenn diese personenbezogenen Daten f\u00fcr die Zwecke, f\u00fcr die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind, wenn betroffene Personen ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten eingelegt haben oder wenn die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus anderen Gr\u00fcnden nicht mit dieser Verordnung vereinbar ist. Dieses Recht ist insbesondere dann relevant, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung als Kind erteilt hat und sich der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken nicht in vollem Umfang bewusst war und anschlie\u00dfend die L\u00f6schung dieser personenbezogenen Daten, insbesondere der im Internet gespeicherten Daten, w\u00fcnscht. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 66)<\/strong> Um das digitale \u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c zu st\u00e4rken, sollte auch das Recht auf L\u00f6schung so ausgeweitet werden, dass der Verantwortliche, der personenbezogene Daten \u00f6ffentlich gemacht hat, verpflichtet ist, die Verantwortlichen, die diese personenbezogenen Daten verarbeiten, dar\u00fcber zu informieren, dass alle Links zu diesen Daten sowie Kopien oder Reproduktionen dieser Daten gel\u00f6scht werden sollten. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 67)<\/strong> Zu den Methoden zur Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung personenbezogener Daten k\u00f6nnten unter anderem die vor\u00fcbergehende Verlagerung ausgew\u00e4hlter Daten in ein anderes Verarbeitungssystem, die Sperrung ausgew\u00e4hlter personenbezogener Daten f\u00fcr Nutzer oder die vor\u00fcbergehende Entfernung ver\u00f6ffentlichter Daten von einer Website geh\u00f6ren. In automatisierten Dateisystemen sollte die Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung grunds\u00e4tzlich durch technische Mittel so gew\u00e4hrleistet werden, dass die personenbezogenen Daten keiner weiteren Verarbeitung unterzogen und nicht ver\u00e4ndert werden k\u00f6nnen. Die Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dateisystem deutlich gekennzeichnet sein.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 68)<\/strong> Um ihre Kontrolle \u00fcber ihre eigenen Daten weiter zu st\u00e4rken, sollten betroffene Personen im Falle einer automatisierten Datenverarbeitung zudem das Recht haben, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, g\u00e4ngigen, maschinenlesbaren und interoperablen Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu \u00fcbermitteln. Verantwortliche sollten ermutigt werden, interoperable Formate zu entwickeln, die die Daten\u00fcbertragbarkeit erm\u00f6glichen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 69)<\/strong> Sofern personenbezogene Daten rechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet werden d\u00fcrften, weil die Verarbeitung f\u00fcr die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im \u00f6ffentlichen Interesse liegt oder in Aus\u00fcbung \u00f6ffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen \u00fcbertragen wurde, oder weil die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten vorliegen, sollten die betroffenen Personen dennoch das Recht haben, der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen. Die Beweislast daf\u00fcr, dass seine zwingenden schutzw\u00fcrdigen Interessen Vorrang vor den Interessen oder Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person haben, sollte beim Verantwortlichen liegen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 70)<\/strong> Werden personenbezogene Daten f\u00fcr Zwecke der Direktwerbung verarbeitet, sollte die betroffene Person das Recht haben, dieser Verarbeitung jederzeit und kostenlos zu widersprechen; dies gilt auch f\u00fcr die Profilerstellung, soweit sie mit der Direktwerbung in Zusammenhang steht, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um die urspr\u00fcngliche oder die sp\u00e4tere Verarbeitung handelt. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 71)<\/strong> Die betroffene Person sollte das Recht haben, keiner Entscheidung \u2013 gegebenenfalls auch einer Ma\u00dfnahme \u2013 unterworfen zu werden, bei der bestimmte Aspekte ihrer Person bewertet werden, die ausschlie\u00dflich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und f\u00fcr die betroffene Person rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in \u00e4hnlicher Weise erheblich beeintr\u00e4chtigt, wie etwa die automatische Ablehnung eines Online-Kreditantrags oder von Online-Personalbeschaffungspraktiken ohne jegliches menschliches Zutun. Zu dieser Art der Verarbeitung geh\u00f6rt das \u201eProfiling\u201c, d. h. jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bewertung pers\u00f6nlicher Aspekte einer nat\u00fcrlichen Person, insbesondere zur Analyse oder Vorhersage von Aspekten bez\u00fcglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, pers\u00f6nlicher Vorlieben oder Interessen, Zuverl\u00e4ssigkeit oder Verhalten oder Aufenthaltsort und Ortswechsel der betroffenen Person, sofern dies f\u00fcr die betroffene Person rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in \u00e4hnlicher Weise erheblich beeintr\u00e4chtigt. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 73)<\/strong> Durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten k\u00f6nnen Einschr\u00e4nkungen bestimmter Grunds\u00e4tze sowie des Rechts auf Information, des Rechts auf Zugang zu personenbezogenen Daten, des Rechts auf Berichtigung oder L\u00f6schung dieser Daten, des Rechts auf Daten\u00fcbertragbarkeit, des Widerspruchsrechts, von Entscheidungen auf der Grundlage von Profiling sowie der Benachrichtigung einer betroffenen Person \u00fcber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und bestimmter damit verbundener Pflichten der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlichen vorgesehen werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 74)<\/strong> Es ist angebracht, die Verantwortung des Verantwortlichen f\u00fcr jede Verarbeitung personenbezogener Daten festzulegen, die von ihm oder in seinem Auftrag vorgenommen wird. Insbesondere ist es wichtig, dass der Verantwortliche geeignete und wirksame Ma\u00dfnahmen ergreifen muss und die Vereinbarkeit der Verarbeitungst\u00e4tigkeiten mit dieser Verordnung, einschlie\u00dflich der Wirksamkeit dieser Ma\u00dfnahmen, nachweisen kann. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 75)<\/strong> Risiken f\u00fcr die Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere variieren, k\u00f6nnen sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, die voraussichtlich einen physischen, materiellen oder immateriellen Schaden zur Folge hat, insbesondere wenn die Verarbeitung zu Diskriminierung, Identit\u00e4tsdiebstahl oder -betrug, finanziellen Verlusten, Rufsch\u00e4digung, Verlust der Vertraulichkeit von unter das Berufsgeheimnis fallenden Daten, unbefugter Aufhebung der Pseudonymisierung oder sonstigen erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Sch\u00e4den f\u00fchren kann; wenn die betroffenen Personen ihrer Rechte und Freiheiten beraubt oder daran gehindert werden k\u00f6nnten, die Kontrolle \u00fcber ihre personenbezogenen Daten auszu\u00fcben; wenn die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religi\u00f6se oder philosophische \u00dcberzeugungen oder die Gewerkschaftszugeh\u00f6rigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder Daten \u00fcber strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenh\u00e4ngende Sicherheitsma\u00dfregeln; wenn pers\u00f6nliche Aspekte bewertet werden, insbesondere im Rahmen der Analyse oder Vorhersage von Elementen betreffend Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, pers\u00f6nliche Vorlieben oder Interessen, Zuverl\u00e4ssigkeit oder Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel, mit dem Ziel, individuelle Profile zu erstellen oder zu verwenden; wenn die Verarbeitung personenbezogene Daten schutzbed\u00fcrftiger nat\u00fcrlicher Personen, insbesondere Kinder, betrifft oder wenn die Verarbeitung eine gro\u00dfe Menge personenbezogener Daten betrifft und eine gro\u00dfe Zahl betroffener Personen betrifft.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 76)<\/strong> Die Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos f\u00fcr die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person sollten unter Ber\u00fccksichtigung der Art, des Umfangs, der Umst\u00e4nde und der Zwecke der Verarbeitung bestimmt werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 78)<\/strong> Der Schutz der Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen, um die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung zu gew\u00e4hrleisten. Um die Einhaltung dieser Verordnung nachweisen zu k\u00f6nnen, sollte der Verantwortliche interne Vorschriften erlassen und Ma\u00dfnahmen ergreifen, die insbesondere den Grunds\u00e4tzen des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen entsprechen. Solche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnten unter anderem die Minimierung der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Pseudonymisierung personenbezogener Daten, die Gew\u00e4hrleistung von Transparenz hinsichtlich der Funktionen und der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Erm\u00f6glichung der Kontrolle der Datenverarbeitung durch die betroffene Person sowie die Erm\u00f6glichung der Implementierung oder Verbesserung von Sicherheitsfunktionen durch den Verantwortlichen umfassen. Bei der Entwicklung, Gestaltung, Auswahl und Nutzung von Anwendungen, Diensten und Produkten, die auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen oder zur Erf\u00fcllung ihrer Funktionen personenbezogene Daten verarbeiten, sollten Produkthersteller, Diensteanbieter und Anwendungsproduzenten dazu angehalten werden, bei der Entwicklung und Gestaltung solcher Produkte, Dienste und Anwendungen das Recht auf Datenschutz zu ber\u00fccksichtigen und unter geb\u00fchrender Ber\u00fccksichtigung des Stands der Technik sicherzustellen, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ihren Datenschutzpflichten nachkommen k\u00f6nnen. Auch bei der \u00f6ffentlichen Auftragsvergabe sollten die Grunds\u00e4tze des Datenschutzes durch Technikgestaltung und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 79)<\/strong> Der Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie die Haftung der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter, auch im Rahmen der \u00dcberwachung durch Aufsichtsbeh\u00f6rden und der von ihnen ergriffenen Ma\u00dfnahmen, erfordern eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Verordnung, \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 80)<\/strong> Verarbeitet ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der Union personenbezogene Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, und beziehen sich seine Verarbeitungst\u00e4tigkeiten darauf, diesen betroffenen Personen in der Union \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese entgeltlich sind \u2013 Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder deren Verhalten zu beobachten, soweit die Verarbeitung innerhalb der Union erfolgt, sollte der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter einen Vertreter benennen, es sei denn, die Verarbeitung erfolgt gelegentlich, umfasst nicht die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder die Verarbeitung personenbezogener Daten \u00fcber strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten und birgt angesichts der Art, der Umst\u00e4nde, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich kein Risiko f\u00fcr die Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen oder es handelt sich bei dem Verantwortlichen um eine Beh\u00f6rde oder \u00f6ffentliche Stelle. Der Vertreter sollte im Namen des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters handeln und kann von jeder Aufsichtsbeh\u00f6rde kontaktiert werden. Der Vertreter sollte ausdr\u00fccklich und schriftlich vom Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter beauftragt werden, in dessen Namen hinsichtlich der ihm aus dieser Verordnung erwachsenden Pflichten t\u00e4tig zu werden. Die Benennung dieses Vertreters ber\u00fchrt nicht die Pflichten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters gem\u00e4\u00df dieser Verordnung. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 81)<\/strong> Um sicherzustellen, dass die Anforderungen dieser Verordnung im Rahmen einer Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen eingehalten werden, sollte der Verantwortliche, wenn dieser einen Auftragsverarbeiter mit Verarbeitungst\u00e4tigkeiten betraut, nur auf Auftragsverarbeiter zur\u00fcckgreifen, die insbesondere im Hinblick auf Fachwissen, Zuverl\u00e4ssigkeit und Ressourcen ausreichende Garantien daf\u00fcr bieten, dass technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden, die den Anforderungen dieser Verordnung, einschlie\u00dflich der Sicherheit der Verarbeitung, gen\u00fcgen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 82)<\/strong> Um die Einhaltung dieser Verordnung nachzuweisen, sollte der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis der in seine Zust\u00e4ndigkeit fallenden Verarbeitungst\u00e4tigkeiten f\u00fchren. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 83)<\/strong> Um die Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten und eine Verarbeitung zu verhindern, die gegen diese Verordnung verst\u00f6\u00dft, ist es wichtig, dass der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken bewertet und Ma\u00dfnahmen zu deren Eind\u00e4mmung, wie etwa eine Verschl\u00fcsselung, ergreift. Diese Ma\u00dfnahmen sollten unter Ber\u00fccksichtigung des Stands der Technik und der Implementierungskosten ein Schutzniveau \u2013 auch unter Ber\u00fccksichtigung der Vertraulichkeit \u2013 gew\u00e4hrleisten, das den Risiken und der Art der zu sch\u00fctzenden personenbezogenen Daten angemessen ist. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 84)<\/strong> Um die Einhaltung dieser Verordnung in F\u00e4llen, in denen Verarbeitungsvorg\u00e4nge voraussichtlich ein hohes Risiko f\u00fcr die pers\u00f6nlichen Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen mit sich bringen, besser zu gew\u00e4hrleisten, sollte der Verantwortliche daf\u00fcr verantwortlich sein, eine Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung durchzuf\u00fchren, um insbesondere Ursprung, Art, Spezifit\u00e4t und Schwere des Risikos zu bewerten. Das Ergebnis dieser Absch\u00e4tzung sollte bei der Festlegung geeigneter Ma\u00dfnahmen ber\u00fccksichtigt werden, mit denen die \u00dcbereinstimmung der Verarbeitung personenbezogener Daten mit dieser Verordnung nachgewiesen wird. Ergibt die Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung, dass die Datenverarbeitungsvorg\u00e4nge ein hohes Risiko bergen, das der Verantwortliche unter Ber\u00fccksichtigung verf\u00fcgbarer Techniken und der mit ihrer Implementierung verbundenen Kosten nicht durch geeignete Ma\u00dfnahmen eind\u00e4mmen kann, so sollte die Aufsichtsbeh\u00f6rde konsultiert werden, bevor die Verarbeitung stattfindet.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 85)<\/strong> Wenn nicht rechtzeitig geeignete Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, kann eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten den betroffenen nat\u00fcrlichen Personen einen physischen, materiellen oder moralischen Schaden zuf\u00fcgen, wie etwa den Verlust der Kontrolle \u00fcber ihre personenbezogenen Daten oder die Einschr\u00e4nkung ihrer Rechte, Diskriminierung, Identit\u00e4tsdiebstahl oder Identit\u00e4tsbetrug, finanzielle Verluste, die unbefugte Aufhebung des Pseudonymisierungsverfahrens, Rufsch\u00e4digung, Verlust der Vertraulichkeit von durch das Berufsgeheimnis gesch\u00fctzten personenbezogenen Daten oder andere erhebliche wirtschaftliche oder soziale Sch\u00e4den. Sobald der Verantwortliche Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt, sollte er dies der Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich und nach M\u00f6glichkeit binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, melden, es sei denn, er kann gem\u00e4\u00df dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht nachweisen, dass die betreffende Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko f\u00fcr die pers\u00f6nlichen Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen f\u00fchrt. Kann diese Meldung nicht binnen 72 Stunden erfolgen, so sollte die Meldung die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verz\u00f6gerung enthalten, und die Informationen k\u00f6nnen ohne weitere unangemessene Verz\u00f6gerung schrittweise bereitgestellt werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 86)<\/strong> Der Verantwortliche sollte die betroffene Person unverz\u00fcglich \u00fcber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren, wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko f\u00fcr die pers\u00f6nlichen Rechte und Freiheiten der nat\u00fcrlichen Person zur Folge hat, damit die betroffene Person geeignete Vorkehrungen treffen kann. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 87)<\/strong> Es sollte \u00fcberpr\u00fcft werden, ob alle geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, um sofort feststellen zu k\u00f6nnen, ob eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt, und die Aufsichtsbeh\u00f6rde sowie die betroffene Person unverz\u00fcglich zu informieren. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 91)<\/strong> Dies sollte insbesondere f\u00fcr umfangreiche Verarbeitungsvorg\u00e4nge gelten, die auf regionaler, nationaler oder supranationaler Ebene auf die Verarbeitung erheblicher Mengen personenbezogener Daten abzielen, eine erhebliche Zahl betroffener Personen betreffen k\u00f6nnen und beispielsweise aufgrund ihrer Sensibilit\u00e4t voraussichtlich ein hohes Risiko bergen, wenn dabei nach dem Stand der Technik in gro\u00dfem Umfang eine neue Technik angewendet wird, sowie f\u00fcr sonstige Verarbeitungsvorg\u00e4nge, die ein hohes Risiko f\u00fcr die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringen, insbesondere wenn solche Vorg\u00e4nge den betroffenen Personen die Aus\u00fcbung ihrer Rechte erschweren. Eine Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung sollte auch dann durchgef\u00fchrt werden, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, um Entscheidungen in Bezug auf bestimmte nat\u00fcrliche Personen zu treffen, die auf einer systematischen und eingehenden Bewertung pers\u00f6nlicher Aspekte dieser Personen auf der Grundlage eines Profilings dieser Daten beruhen, oder wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten, biometrische Daten oder Daten \u00fcber strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenh\u00e4ngende Sicherheitsma\u00dfregeln verarbeitet werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 92)<\/strong> Es gibt F\u00e4lle, in denen es sinnvoll und kosteneffizient sein kann, den Umfang der Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung \u00fcber ein einzelnes Projekt hinaus auszuweiten, beispielsweise wenn Beh\u00f6rden oder \u00f6ffentliche Stellen beabsichtigen, eine gemeinsame Anwendung oder Verarbeitungsplattform zu implementieren, oder wenn mehrere f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortliche beabsichtigen, eine gemeinsame Anwendung oder Verarbeitungsumgebung f\u00fcr einen ganzen Sektor oder ein Berufssegment oder f\u00fcr eine weit verbreitete funktions\u00fcbergreifende T\u00e4tigkeit zu schaffen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 94)<\/strong> Ergibt eine Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung, dass die Verarbeitung ohne Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Risikominderungsmechanismen ein hohes Risiko f\u00fcr die Rechte und Freiheiten nat\u00fcrlicher Personen mit sich bringen w\u00fcrde und der Verantwortliche der Auffassung ist, dass das Risiko unter Ber\u00fccksichtigung der verf\u00fcgbaren Technologie und der Implementierungskosten nicht durch vertretbare Mittel gemindert werden kann, sollte die Aufsichtsbeh\u00f6rde vor Beginn der Verarbeitungsvorg\u00e4nge konsultiert werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 97)<\/strong> Erfolgt die Verarbeitung durch eine Beh\u00f6rde \u2013 mit Ausnahme von Gerichten oder unabh\u00e4ngigen Justizbeh\u00f6rden, die im Rahmen ihrer justiziellen T\u00e4tigkeit handeln \u2013 oder im privaten Sektor durch einen Verantwortlichen, dessen Kernt\u00e4tigkeit in Verarbeitungsvorg\u00e4ngen besteht, die eine umfangreiche regelm\u00e4\u00dfige und systematische \u00dcberwachung von betroffenen Personen erfordern, oder besteht die Kernt\u00e4tigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie von Daten \u00fcber strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, so sollte eine Person mit Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter bei der \u00dcberpr\u00fcfung der internen Einhaltung dieser Verordnung unterst\u00fctzen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 98)<\/strong> Verb\u00e4nde oder andere Einrichtungen, die Kategorien von f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, sollten ermutigt werden, im Rahmen dieser Verordnung Verhaltensregeln auszuarbeiten, um ihre ordnungsgem\u00e4\u00dfe Anwendung zu erleichtern und dabei den Besonderheiten der in bestimmten Sektoren durchgef\u00fchrten Verarbeitung und den besonderen Bed\u00fcrfnissen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 101)<\/strong> Der Verkehr personenbezogener Daten aus und in L\u00e4nder au\u00dferhalb der Union sowie zu internationalen Organisationen ist f\u00fcr die Entwicklung des internationalen Handels und der internationalen Zusammenarbeit unabdingbar. Die Zunahme dieser Datenstr\u00f6me hat neue Herausforderungen und Bedenken hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten mit sich gebracht. Es ist jedoch wichtig, dass bei der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten aus der Union an Verantwortliche, Auftragsverarbeiter oder andere Empf\u00e4nger in Drittl\u00e4ndern oder an internationale Organisationen das durch diese Verordnung in der Union gew\u00e4hrleistete Schutzniveau f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen nicht untergraben wird. Dies gilt auch im Falle der Weiter\u00fcbermittlung personenbezogener Daten aus dem Drittland oder der internationalen Organisation an Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter im selben oder einem anderen Drittland oder an eine andere internationale Organisation. In jedem Fall d\u00fcrfen Daten\u00fcbermittlungen in Drittl\u00e4nder und an internationale Organisationen nur unter vollst\u00e4ndiger Einhaltung dieser Verordnung erfolgen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 103)<\/strong> Die Kommission kann mit Wirkung f\u00fcr die gesamte Union feststellen, dass ein Drittland, ein Gebiet oder ein bestimmter Sektor eines Drittlands oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet, und so in der gesamten Union Rechtssicherheit und eine einheitliche Rechtslage in Bezug auf das Drittland oder die internationale Organisation gew\u00e4hrleisten, das bzw. die dieses Schutzniveau bieten soll. In diesem Fall d\u00fcrfen personenbezogene Daten an dieses Drittland oder diese internationale Organisation \u00fcbermittelt werden, ohne dass hierf\u00fcr eine weitere Genehmigung erforderlich ist. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 104)<\/strong> Unter Ber\u00fccksichtigung der Grundwerte, auf denen die Union beruht, insbesondere des Schutzes der Menschenrechte, sollte die Kommission bei ihrer Bewertung eines Drittlandes, eines Gebiets oder eines bestimmten Sektors innerhalb eines Drittlandes die Art und Weise ber\u00fccksichtigen, in der das jeweilige Drittland die Rechtsstaatlichkeit achtet, den Zugang zur Justiz gew\u00e4hrleistet und internationale Regeln und Standards im Bereich der Menschenrechte einh\u00e4lt, sowie seine allgemeinen und sektoralen Rechtsvorschriften, einschlie\u00dflich der Rechtsvorschriften \u00fcber \u00f6ffentliche Sicherheit, Verteidigung und nationale Sicherheit sowie \u00f6ffentliche Ordnung und Strafrecht. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 105)<\/strong> Zus\u00e4tzlich zu den von dem Drittland oder der internationalen Organisation eingegangenen internationalen Verpflichtungen sollte die Kommission die Verpflichtungen ber\u00fccksichtigen, die sich aus der Teilnahme des Drittlandes oder der internationalen Organisation an multilateralen oder regionalen Systemen ergeben, insbesondere im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten, und die Umsetzung dieser Verpflichtungen. Insbesondere sollte der Beitritt des Drittlandes zum \u00dcbereinkommen des Europarats vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und seinem Zusatzprotokoll ber\u00fccksichtigt werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 108)<\/strong> Liegt kein Angemessenheitsbeschluss vor, sollte der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Unzul\u00e4nglichkeit des Datenschutzes im Drittland durch geeignete Garantien f\u00fcr die betroffene Person auszugleichen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 109)<\/strong> Die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, von der Kommission oder einer Aufsichtsbeh\u00f6rde erlassene Standarddatenschutzklauseln zu verwenden, sollte sie nicht daran hindern, diese Klauseln in einen umfassenderen Vertrag, beispielsweise einen Vertrag zwischen dem Auftragsverarbeiter und einem weiteren Auftragsverarbeiter, aufzunehmen oder weitere Klauseln oder zus\u00e4tzliche Garantien hinzuzuf\u00fcgen, sofern diese nicht direkt oder indirekt im Widerspruch zu den von der Kommission oder einer Aufsichtsbeh\u00f6rde erlassenen Standardvertragsklauseln stehen und die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht beeintr\u00e4chtigen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 110)<\/strong> Eine Unternehmensgruppe oder eine Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, sollte f\u00fcr ihre internationalen Daten\u00fcbermittlungen aus der Union an Stellen derselben Unternehmensgruppe oder derselben Unternehmensgruppe, die eine gemeinsame Wirtschaftst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, genehmigte verbindliche interne Datenschutzvorschriften verwenden k\u00f6nnen, sofern diese internen Datenschutzvorschriften alle wesentlichen Grunds\u00e4tze und durchsetzbaren Rechte enthalten, um angemessene Garantien f\u00fcr die \u00dcbermittlung oder Kategorien von \u00dcbermittlungen personenbezogener Daten zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 114)<\/strong> In jedem Fall sollte der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter, wenn die Kommission keine Stellungnahme zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus in einem Drittland abgegeben hat, L\u00f6sungen finden, die den betroffenen Personen durchsetzbare und wirksame Rechte hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten in der Union garantieren, nachdem diese Daten \u00fcbermittelt wurden, sodass die betroffenen Personen weiterhin in den Genuss der Grundrechte und Garantien kommen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 116)<\/strong> Wenn personenbezogene Daten die Au\u00dfengrenzen der Union \u00fcberschreiten, kann dies das Risiko erh\u00f6hen, dass Einzelpersonen ihre Datenschutzrechte nicht wahrnehmen k\u00f6nnen, insbesondere sich nicht vor der unrechtm\u00e4\u00dfigen Verwendung oder Offenlegung dieser Informationen sch\u00fctzen k\u00f6nnen. \u2026 Daher ist es notwendig, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden zu f\u00f6rdern, um ihnen den Informationsaustausch und die Durchf\u00fchrung von Untersuchungen mit ihren internationalen Partnern zu erleichtern. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 121)<\/strong> Die allgemeinen Bedingungen f\u00fcr das\/die Mitglied(er) der Aufsichtsbeh\u00f6rde sollten in jedem Mitgliedstaat gesetzlich geregelt sein und insbesondere vorsehen, dass diese Mitglieder in einem transparenten Verfahren vom Parlament, der Regierung oder dem Staatsoberhaupt des jeweiligen Mitgliedstaats auf Vorschlag der Regierung oder eines Regierungsmitglieds oder des Parlaments oder einer Parlamentskammer oder von einer unabh\u00e4ngigen Stelle ernannt werden, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats mit dieser Aufgabe betraut ist. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 122) <\/strong>Jede Aufsichtsbeh\u00f6rde sollte im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedstaats f\u00fcr die Wahrnehmung der ihr gem\u00e4\u00df dieser Verordnung \u00fcbertragenen Aufgaben und Befugnisse zust\u00e4ndig sein. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 124)<\/strong> Findet die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der T\u00e4tigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der Union statt und hat dieser Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat oder hat die im Rahmen der T\u00e4tigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der Union stattfindende Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat oder k\u00f6nnte dies voraussichtlich der Fall sein, so sollte die Aufsichtsbeh\u00f6rde, die f\u00fcr die Hauptniederlassung oder die einzige Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters zust\u00e4ndig ist, als federf\u00fchrende Beh\u00f6rde fungieren. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 125)<\/strong> Die federf\u00fchrende Beh\u00f6rde sollte befugt sein, verbindliche Entscheidungen \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung der ihr gem\u00e4\u00df dieser Verordnung \u00fcbertragenen Befugnisse zu treffen. In ihrer Funktion als federf\u00fchrende Beh\u00f6rde sollte die Aufsichtsbeh\u00f6rde die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden eng in den Entscheidungsprozess einbinden und in diesem Zusammenhang eine enge Koordinierung sicherstellen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 129)<\/strong> Um eine einheitliche Durchsetzung und \u00dcberwachung dieser Verordnung in der gesamten Union zu gew\u00e4hrleisten, sollten die Aufsichtsbeh\u00f6rden in allen Mitgliedstaaten \u00fcber dieselben Aufgaben und wirksamen Befugnisse verf\u00fcgen. Dazu geh\u00f6ren Untersuchungsbefugnisse, die Befugnis zum Erlass von Korrekturma\u00dfnahmen und zur Verh\u00e4ngung von Sanktionen sowie die Befugnis, Gutachten, insbesondere im Fall von Beschwerden nat\u00fcrlicher Personen, zu genehmigen und abzugeben, und \u2013 unbeschadet der Befugnisse der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nach dem Recht der Mitgliedstaaten \u2013 die Befugnis, Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Verordnung den Justizbeh\u00f6rden zur Kenntnis zu bringen und rechtliche Schritte einzuleiten. Diese Befugnisse sollten auch die Befugnis umfassen, eine vor\u00fcbergehende oder dauerhafte Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung, einschlie\u00dflich eines Verbots, zu verh\u00e4ngen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 130)<\/strong> Ist die Aufsichtsbeh\u00f6rde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, nicht die federf\u00fchrende Aufsichtsbeh\u00f6rde, so sollte die federf\u00fchrende Aufsichtsbeh\u00f6rde gem\u00e4\u00df den in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen \u00fcber Zusammenarbeit und Koh\u00e4renz eng mit der Aufsichtsbeh\u00f6rde zusammenarbeiten, bei der die Beschwerde eingereicht wurde. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 137)<\/strong> Zum Schutz der Rechte und Freiheiten betroffener Personen kann dringendes Handeln erforderlich sein, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass die Aus\u00fcbung dieser Rechte erheblich behindert wird. Daher sollte eine Aufsichtsbeh\u00f6rde in ihrem Hoheitsgebiet ordnungsgem\u00e4\u00df begr\u00fcndete einstweilige Ma\u00dfnahmen mit einer Geltungsdauer von h\u00f6chstens drei Monaten treffen k\u00f6nnen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 138)<\/strong> Die Anwendung eines solchen Mechanismus sollte die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer Ma\u00dfnahme einer Aufsichtsbeh\u00f6rde mit Rechtswirkung in F\u00e4llen voraussetzen, in denen eine solche Anwendung zwingend vorgeschrieben ist. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 141)<\/strong> Jede betroffene Person sollte das Recht haben, bei einer einzigen Aufsichtsbeh\u00f6rde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gew\u00f6hnlichen Aufenthalts, Beschwerde einzulegen, sowie das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gem\u00e4\u00df Artikel 47 der Charta, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre Rechte gem\u00e4\u00df dieser Verordnung verletzt wurden oder wenn die Aufsichtsbeh\u00f6rde auf ihre Beschwerde nicht reagiert, sie ganz oder teilweise ablehnt oder zur\u00fcckweist oder nicht t\u00e4tig wird, obwohl Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Rechte der betroffenen Person notwendig sind. Die auf eine Beschwerde folgende Untersuchung sollte unter gerichtlicher Aufsicht in dem vom Einzelfall geforderten angemessenen Umfang durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 142) <\/strong>Ist eine betroffene Person der Ansicht, dass ihre Rechte gem\u00e4\u00df dieser Verordnung verletzt wurden, sollte sie das Recht haben, eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegr\u00fcndete Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Erwerbszweck, deren satzungsm\u00e4\u00dfige Ziele im \u00f6ffentlichen Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten t\u00e4tig ist, zu beauftragen, in ihrem Namen Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde einzulegen, im Namen der betroffenen Person einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen oder, sofern dies im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen ist, im Namen der betroffenen Person das Recht auf Schadensersatz geltend zu machen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 143)<\/strong> Jede nat\u00fcrliche oder juristische Person hat das Recht, unter den in Artikel 263 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union festgelegten Voraussetzungen beim Gerichtshof Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidungen des Ausschusses zu erheben. Die betroffenen Aufsichtsbeh\u00f6rden m\u00fcssen nach Erhalt derartiger Entscheidungen, die diese anfechten wollen, dies gem\u00e4\u00df Artikel 263 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Bekanntgabe tun. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Wurde eine Beschwerde von einer Aufsichtsbeh\u00f6rde abgelehnt oder zur\u00fcckgewiesen, kann der Beschwerdef\u00fchrer vor den Gerichten desselben Mitgliedstaats Klage erheben. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 144) <\/strong>Wenn ein mit einer Klage gegen eine Entscheidung einer Aufsichtsbeh\u00f6rde befasstes Gericht Grund zu der Annahme hat, dass bei einem zust\u00e4ndigen Gericht in einem anderen Mitgliedstaat Klagen anh\u00e4ngig sind, die dieselbe Verarbeitung (beispielsweise denselben Gegenstand) durch denselben Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter betreffen oder denselben Klagegrund haben, sollte es mit diesem anderen Gericht Kontakt aufnehmen, um sich von der Existenz solcher im Zusammenhang stehenden Klagen \u00fcberzeugen zu k\u00f6nnen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 145) <\/strong>Bei Klagen gegen einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sollte der Antragsteller die Wahl haben, Klage vor den Gerichten des Mitgliedstaats zu erheben, in dem der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter eine Niederlassung hat, oder des Mitgliedstaats, in dem die betroffene Person ihren Wohnsitz hat, es sei denn, es handelt sich bei dem Verantwortlichen um eine Beh\u00f6rde eines Mitgliedstaats, die im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse t\u00e4tig geworden ist.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 146)<\/strong> Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sollte einer betroffenen Person jeden Schaden ersetzen, der ihr aufgrund einer nicht nach dieser Verordnung erfolgten Verarbeitung entsteht. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sollte von seiner Haftung befreit werden, wenn er nachweist, dass der Schaden in keiner Weise ihm zuzuschreiben ist. \u2026 Sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter jedoch gem\u00e4\u00df dem Recht eines Mitgliedstaats an demselben Gerichtsverfahren beteiligt, so kann der Schadenersatz entsprechend dem Anteil der Verantwortung jedes Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters f\u00fcr den durch die Verarbeitung entstandenen Schaden aufgeteilt werden, sofern der der betroffenen Person entstandene Schaden vollst\u00e4ndig und wirksam ersetzt wird. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 148)<\/strong> Um die Durchsetzung der Vorschriften dieser Verordnung zu verst\u00e4rken, sollten f\u00fcr jeden Versto\u00df gegen diese Verordnung zus\u00e4tzlich zu den von der Aufsichtsbeh\u00f6rde gem\u00e4\u00df dieser Verordnung verh\u00e4ngten geeigneten Ma\u00dfnahmen oder anstelle dieser Sanktionen, einschlie\u00dflich Geldbu\u00dfen, verh\u00e4ngt werden. Bei einem geringf\u00fcgigen Versto\u00df oder wenn die verh\u00e4ngte Geldbu\u00dfe eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung f\u00fcr eine nat\u00fcrliche Person darstellen w\u00fcrde, kann anstelle einer Geldbu\u00dfe auch eine Verwarnung ausgesprochen werden. Allerdings sollten Art, Schwere und Dauer des Versto\u00dfes, der vors\u00e4tzliche Charakter des Versto\u00dfes und die zur Minderung des entstandenen Schadens getroffenen Ma\u00dfnahmen, der Grad der Verantwortung oder etwaige fr\u00fchere einschl\u00e4gige Verst\u00f6\u00dfe, die Art und Weise, wie die Aufsichtsbeh\u00f6rde von dem Versto\u00df Kenntnis erlangt hat, die Einhaltung der gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter angeordneten Ma\u00dfnahmen, die Anwendung von Verhaltensregeln sowie alle sonstigen erschwerenden oder mildernden Umst\u00e4nde geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt werden. Die Verh\u00e4ngung von Sanktionen, einschlie\u00dflich Geldbu\u00dfen, sollte angemessenen Verfahrensgarantien im Einklang mit den allgemeinen Grunds\u00e4tzen des Unionsrechts und der Charta, wozu auch das Recht auf wirksamen Rechtsschutz und ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Verfahren geh\u00f6rt, unterliegen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 150) <\/strong>Um die bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Verordnung zu verh\u00e4ngenden Verwaltungssanktionen zu versch\u00e4rfen und zu harmonisieren, sollte jede Aufsichtsbeh\u00f6rde befugt sein, Geldbu\u00dfen zu verh\u00e4ngen. In dieser Verordnung sollten die Verst\u00f6\u00dfe, der H\u00f6chstbetrag und die Kriterien f\u00fcr die Festsetzung der Geldbu\u00dfen festgelegt werden. Die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde sollte die Geldbu\u00dfen in jedem Einzelfall unter Ber\u00fccksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls und insbesondere der Art, Schwere und Dauer des Versto\u00dfes und seiner Folgen sowie der Ma\u00dfnahmen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der sich aus dieser Verordnung ergebenden Pflichten zu gew\u00e4hrleisten und die Folgen des Versto\u00dfes zu verhindern oder abzumildern, festsetzen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 152) <\/strong>Soweit diese Verordnung keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen vorsieht oder dies unter anderen Umst\u00e4nden, beispielsweise bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Verordnung, erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten ein System einf\u00fchren, das wirksame, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige und abschreckende Sanktionen vorsieht. Die Art dieser Sanktionen \u2013 strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Art \u2013 sollte sich nach dem Recht der Mitgliedstaaten richten.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 153) <\/strong>Das Recht der Mitgliedstaaten sollte die Vorschriften \u00fcber die Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung und die Informationsfreiheit \u2013 auch in journalistischer, wissenschaftlicher, k\u00fcnstlerischer oder literarischer Hinsicht \u2013 mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gem\u00e4\u00df dieser Verordnung in Einklang bringen. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu ausschlie\u00dflich journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, k\u00fcnstlerischen oder literarischen Zwecken sollten Abweichungen oder Ausnahmen von bestimmten Bestimmungen dieser Verordnung vorgesehen werden, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz personenbezogener Daten mit dem in Artikel 11 der Charta verankerten Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 154) <\/strong>Diese Verordnung erm\u00f6glicht es, bei ihrer Anwendung dem Grundsatz des Zugangs der \u00d6ffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten Rechnung zu tragen. Der Zugang der \u00d6ffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten kann als im \u00f6ffentlichen Interesse liegend angesehen werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 155)<\/strong> Im Recht der Mitgliedstaaten oder in Kollektivvereinbarungen, einschlie\u00dflich \u201eBetriebsvereinbarungen\u201c, k\u00f6nnen besondere Vorschriften f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten im Rahmen von Arbeitsverh\u00e4ltnissen enthalten sein. Dazu geh\u00f6ren auch die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten im Rahmen von Arbeitsverh\u00e4ltnissen auf der Grundlage der Einwilligung des Arbeitnehmers zu folgenden Zwecken verarbeitet werden d\u00fcrfen: Einstellung, Erf\u00fcllung des Arbeitsvertrags \u2013 einschlie\u00dflich der Einhaltung gesetzlicher oder tarifvertraglicher Pflichten \u2013, Management, Planung und Organisation der Arbeit, Gleichstellung und Vielfalt am Arbeitsplatz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zum Zwecke der individuellen oder kollektiven Aus\u00fcbung und Inanspruchnahme von Arbeitnehmerrechten und -leistungen und zum Zwecke der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 162)<\/strong> Werden personenbezogene Daten f\u00fcr statistische Zwecke verarbeitet, sollte diese Verordnung auf diese Verarbeitung Anwendung finden. Das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten sollte innerhalb der Grenzen dieser Verordnung den statistischen Inhalt bestimmen, die Kontrolle des Datenzugriffs regeln und besondere Bestimmungen f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten f\u00fcr statistische Zwecke sowie geeignete Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen und zur Wahrung der statistischen Geheimhaltung festlegen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 163) <\/strong>Vertrauliche Informationen, die von den statistischen Stellen der Union und der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Erstellung amtlicher europ\u00e4ischer und nationaler Statistiken erhoben werden, sollten gesch\u00fctzt werden. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 164)<\/strong> Was die Befugnisse der Aufsichtsbeh\u00f6rden betrifft, von dem f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter Zugang zu personenbezogenen Daten oder zu deren R\u00e4umlichkeiten zu erhalten, k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten innerhalb der Grenzen dieser Verordnung durch Gesetz besondere Regelungen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses oder anderer gleichwertiger Geheimhaltungspflichten erlassen, soweit dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und die Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses in Einklang zu bringen. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>&nbsp;<strong>(Erw\u00e4gungsgrund 166)<\/strong> Um die Ziele dieser Verordnung zu erreichen, n\u00e4mlich die Grundrechte und Grundfreiheiten nat\u00fcrlicher Personen und insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten zu sch\u00fctzen und den freien Verkehr derartiger Daten innerhalb der Union zu gew\u00e4hrleisten, sollte der Kommission die Befugnis \u00fcbertragen werden, gem\u00e4\u00df Artikel 290 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union Rechtsakte zu erlassen. Insbesondere sollten delegierte Rechtsakte erlassen werden, die die Kriterien und Anforderungen f\u00fcr Zertifizierungsmechanismen, die in Form standardisierter Bildsymbole darzustellenden Informationen und die Verfahren f\u00fcr die Bereitstellung solcher Bildsymbole regeln. \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 168)<\/strong> Angesichts des allgemeinen Anwendungsbereichs der betreffenden Rechtsakte sollte das Pr\u00fcfverfahren f\u00fcr den Erlass von Durchf\u00fchrungsrechtsakten in Bezug auf Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern sowie zwischen Auftragsverarbeitern, Verhaltenskodizes, technische Standards und Zertifizierungsmechanismen usw. angewendet werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>(Erw\u00e4gungsgrund 170)<\/strong> Da das Ziel dieser Verordnung, n\u00e4mlich die Gew\u00e4hrleistung eines gleichwertigen Schutzniveaus f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen und des freien Verkehrs personenbezogener Daten in der gesamten Union, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs oder der Wirkungen der Ma\u00dfnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union Ma\u00dfnahmen erlassen, \u2026<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:group {\"layout\":{\"type\":\"constrained\"}} -->\n<div class=\"wp-block-group\"><!-- wp:block {\"ref\":6440} \/--><\/div>\n<!-- \/wp:group -->\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-a7162ca ot-traditional elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a7162ca\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-9d0e1d9 ot-flex-column-vertical\" data-id=\"9d0e1d9\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-36f1101 elementor-align-center elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"36f1101\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-button-wrapper\">\n\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-lg\" href=\"https:\/\/app.viqtor.eu\/\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-icon\">\n\t\t\t\t<i aria-hidden=\"true\" class=\"fas fa-long-arrow-alt-right\"><\/i>\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">Entdecken Sie Viqtor\u00ae<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Erw\u00e4gungsgr\u00fcnde Auszug aus Bruno DUMAYs Buch: GDPR DECRYPTION \u2013 F\u00fcr Manager, strategische Direktoren und Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen \u2013 Vorwort von Ga\u00eblle MONTEILLER Wir konnten Ihnen die Erw\u00e4gungsgr\u00fcnde nicht vorenthalten, zumindest die wichtigsten, die die DSGVO motiviert haben. 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