SOCIETE PAR ACTIONS SIMPLIFIEE (SAS) et le RGPD

SIMPLIFIED SHAREHOLDER COMPANY (SAS) und die DSGVO

Die vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) ist eine französische Rechtsform, die die Gründung einer Gesellschaft mit in Aktien aufgeteiltem Grundkapital und die flexible Organisation ihrer Geschäftstätigkeit ermöglicht. Die SAS eignet sich für Unternehmen jeder Größe, vom KMU bis zum Großkonzern.

Die vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) richtet sich an Einzelpersonen, die ein Unternehmen gründen und dabei von großer organisatorischer Flexibilität profitieren möchten. Die Haftung ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt. Die SAS eignet sich insbesondere für Unternehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit gemeinsam mit anderen natürlichen oder juristischen Personen ausüben möchten. Sie ermöglicht große Vertragsfreiheit, Flexibilität bei der Geschäftsführung und eine auf die Einlagen beschränkte Haftung.
Die SAS eignet sich auch für Unternehmer mit einem ehrgeizigen Entwicklungsprojekt, das erhebliche Mittel von Investoren benötigt. Sie kann auch zur Gründung von Tochtergesellschaften bestehender Unternehmen genutzt werden.

Zu beachten ist jedoch, dass die SAS bestimmten Formalitäten unterliegt, insbesondere im Hinblick auf die Ausarbeitung der Satzung, die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen, die Ernennung des Vorsitzenden und die Führung der Konten. Darüber hinaus muss sie die für Unternehmen geltenden rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.
An der Spitze der SAS steht ein Präsident, der von den Gesellschaftern ernannt wird und für die tägliche Geschäftsführung verantwortlich ist. Die Satzung der SAS kann an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, und die Gesellschafter genießen bei der Gestaltung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens weitgehende vertragliche Freiheit. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein und haften für die Verluste des Unternehmens in Höhe ihrer Einlagen.
Die SAS unterliegt der Körperschaftsteuer (IS), und die Gewinne des Unternehmens werden auf Unternehmensebene besteuert. Aktionäre können Dividenden auf Basis der Unternehmensgewinne erhalten. SAS-Aktien sind frei übertragbar.
Die SAS bietet Vorteile wie Flexibilität im Management, Haftungsbeschränkung für Aktionäre, die Möglichkeit, den Präsidenten in Form von Gehalt und Dividenden zu entlohnen, Kapital an der Börse zu beschaffen und ein positives Markenimage für Unternehmen. Die Gründung und Verwaltung einer SAS kann jedoch komplexer und teurer sein als bei einem Einzelunternehmen oder einer EURL.

Die Art und Art der personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen einer vereinfachten Aktiengesellschaft (SAS) verarbeiten können, hängt von der Art Ihres Geschäfts ab. Hier sind einige Beispiele für personenbezogene Daten, die SAS verarbeiten können:

  • Persönlich identifizierbare Informationen: Dazu können Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer gehören.
  • Finanzielle Informationen: Dazu können Informationen wie Kreditkartennummern, Bankdaten, Zahlungsinformationen, Schulden und finanzielle Vermögenswerte gehören.
  • Beschäftigungsinformationen: Dazu können Informationen wie Name und Adresse des Mitarbeiters, Gehalt, Urlaubsdetails und Sozialleistungen gehören.
  • Kundeninformationen: Dazu können Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer und Kaufhistorie des Kunden gehören.
  • Lieferanteninformationen: Dazu können Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer und Vertragsbedingungen gehören.
  • Aktionärsinformationen: Hierzu können Informationen wie Name, Adresse und Anzahl der von den Aktionären gehaltenen Aktien gehören.

Es ist wichtig zu beachten, dass SAS den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten unterliegen und die geltenden Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa und den Consumer Online Privacy Protection Act (CCPA) in Kalifornien einhalten müssen. SAS müssen sicherstellen, dass alle von ihnen gesammelten personenbezogenen Daten sicher behandelt werden und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen.


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