
Kommanditgesellschaft (SCS) und die DSGVO
Die Société en Commandite Simple (SCS) ist eine Rechtsform in Frankreich, die es zwei Arten von Partnern ermöglicht, gemeinsam ein Unternehmen zu führen: Komplementäre und Kommanditisten.
Die Limited Partnership (SCS) richtet sich an Personen, die gemeinsam mit anderen Personen ein Unternehmen gründen möchten, dabei aber eine gewisse Freiheit bei der Geschäftsführung behalten und gleichzeitig ihre Haftung beschränken möchten.
Die SCS eignet sich insbesondere dann, wenn einige Gesellschafter Kapital einbringen möchten, ohne aktiv an der Geschäftsführung des Unternehmens beteiligt zu sein. In diesem Fall heißen diese Gesellschafter Kommanditisten und ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Die übrigen Gesellschafter, die Komplementäre, haften unbeschränkt und beteiligen sich aktiv an der Geschäftsführung des Unternehmens.
Die SCS eignet sich auch für gewerbliche Tätigkeiten, die erhebliche Einlagen erfordern, bei denen die Gesellschafter ihre Haftung jedoch beschränken möchten.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Gründung einer SCS die Ausarbeitung präziser Statuten und einen relativ hohen Formalitätsaufwand erfordert. Darüber hinaus kann die SCS bestimmten Steuer- und Buchhaltungsvorschriften unterliegen.
Komplementäre sind natürliche oder juristische Personen, die unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft haften. Sie sind auch für die laufende Geschäftsführung verantwortlich. Kommanditisten hingegen sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt und ihre Haftung ist auf ihre Einlage am Gesellschaftskapital beschränkt.
Die SCS wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die von den Komplementären ernannt werden und für die tägliche Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlich sind. Der Gewinn der Gesellschaft wird unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteile am Gesellschaftskapital verteilt.
Die SCS unterliegt nicht der Körperschaftsteuer (IS), die Gewinne der Gesellschaft werden jedoch auf Gesellschafterebene entsprechend ihrer Anteile besteuert. Kommanditisten können ihre Anteile frei übertragen, die Übertragung kann jedoch bestimmten, in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Beschränkungen unterliegen.
Die SCS wird häufig für Familienunternehmen oder Partnerschaften zwischen Vertrauenspersonen verwendet, da sie es Investoren ermöglicht, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne in die tägliche Geschäftsführung eingebunden zu sein und ohne das Risiko einer unbeschränkten Haftung einzugehen.
Als Kommanditgesellschaft (SCS) können Sie personenbezogene Daten je nach Art Ihres Geschäfts verarbeiten. Hier sind einige Beispiele für personenbezogene Daten, die SCS verarbeiten können:
Es ist wichtig zu beachten, dass SCS den Datenschutzbestimmungen unterliegen und die geltenden Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa und den Consumer Online Privacy Protection Act (CCPA) in Kalifornien einhalten müssen. SCS müssen sicherstellen, dass alle von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten sicher und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet werden.