
PRIVATE PRACTICE COMPANY MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (SELARL) und die DSGVO
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SELARL) ist eine Rechtsform, die es Freiberuflern ermöglicht, ihre Tätigkeit gemeinsam auszuüben und gleichzeitig ihre finanzielle Haftung auf die von ihnen geleisteten Beiträge zu beschränken. Die SELARL richtet sich insbesondere an reglementierte freie Berufe.
Zu den freien Berufen, die unter das SELARL fallen, gehören Rechtsanwälte, Ärzte, Buchhalter, Architekten, Notare, Gutachter, Tierärzte, Psychologen, Apotheker, Zahnärzte, Physiotherapeuten usw.
Die SELARL ermöglicht es Freiberuflern, ihre Ressourcen für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu bündeln, Kosten und Risiken zu teilen und vom Schutz der beschränkten Haftung zu profitieren, wobei sie bei der Ausübung ihres Berufs ein hohes Maß an Autonomie bewahren.
Die SELARL ist eine Handelsgesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden kann. Die Gesellschafter halten Anteile, die ihre Beteiligung am Gesellschaftskapital der SELARL darstellen. Die Geschäftsführung der SELARL obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern, die aus den Reihen der Gesellschafter oder von außerhalb der Gesellschaft ausgewählt werden können.
Das SELARL bietet mehrere Vorteile, darunter die Möglichkeit, die finanzielle Haftung der Gesellschafter zu begrenzen, die einfache Übertragung von Anteilen und die Möglichkeit, von einem vorteilhaften Steuersystem zu profitieren, insbesondere für einkommensteuerpflichtige freie Berufe.
Die Gründung einer SELARL erfordert jedoch die Ausarbeitung einer Satzung, die Ernennung eines oder mehrerer Geschäftsführer sowie die Führung der Buchhaltung. Es ist daher wichtig, sich vor der Gründung einer SELARL über die zu erfüllenden Formalitäten und rechtlichen Verpflichtungen zu informieren.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Berufsausübung (SELARL) muss möglicherweise verschiedene Arten personenbezogener Daten verarbeiten, insbesondere:
- Identifikationsdaten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.
- Persönliche Charakteristikdaten: Alter, Geschlecht, Familienstand usw. von Klienten, an einer Akte beteiligten Dritten oder Korrespondenten des SELARL.
- Daten zum Berufsleben: Beruf, Diplome, Berufserfahrung usw.
- Gesundheitsdaten: Wenn das SELARL eine gesundheitsbezogene Tätigkeit (Medizin, Physiotherapie usw.) ausübt, kann es erforderlich sein, Gesundheitsdaten zu verarbeiten.
- Justizdaten: Strafrechtliche Verurteilungen, laufende Gerichtsverfahren usw. von Klienten, an einem Fall beteiligten Dritten oder Korrespondenten des SELARL.
- Finanzdaten: Wenn SELARL Kunden hat, kann es erforderlich sein, Finanzdaten wie Bankkontonummern, Kontoauszüge, Rechnungen usw. zu verarbeiten.
- Die Verarbeitung dieser Daten unterliegt den Anforderungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), die die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten regelt.
Das SELARL muss daher die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung, Minimierung der erhobenen Daten sowie der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten einhalten. Darüber hinaus muss es die betroffenen Personen über ihre Rechte in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten informieren, wie z. B. das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die SELARL je nach ihrer beruflichen Tätigkeit möglicherweise unterschiedliche Arten personenbezogener Daten verarbeiten muss und die Anforderungen der DSGVO hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten einhalten muss.