
Aktiengesellschaft (SA) und die DSGVO
Eine Société Anonyme (SA) ist eine französische Rechtsform, die die Gründung einer Gesellschaft mit in Aktien aufgeteiltem Grundkapital ermöglicht. Diese Rechtsform wird häufig für große Unternehmen verwendet, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.
Die Aktiengesellschaft (SA) richtet sich an Personen, die ein Unternehmen mit erheblichem Aktienkapital gründen möchten oder die erwägen, erhebliche Mittel zur Finanzierung ihres Projekts aufzutreiben.
Die SA ist eine Rechtsform, die sich für Tätigkeiten eignet, die eine erhebliche Kapitalinvestition erfordern und bei der die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer Einlage in die Gesellschaft beschränkt ist.
Die SA eignet sich insbesondere für große Unternehmen, börsennotierte Unternehmen, Unternehmen, deren Entwicklung auf einer externen Wachstumsstrategie (Akquisitionen, Fusionen usw.) basiert, sowie Unternehmen, die eine komplexe Organisation mit einer Funktionstrennung zwischen Leitungs- und Kontrollorganen benötigen.
Darüber hinaus ermöglicht die SA aufgrund der Veräußerbarkeit der Anteile eine große Flexibilität bei der Übertragung des Eigentums.
Es ist jedoch zu beachten, dass die SA erheblichen Formalitäten unterliegt, insbesondere im Hinblick auf die Ausarbeitung der Satzung, die Abhaltung von Aktionärsversammlungen, die Ernennung von Leitungs- und Kontrollorganen sowie die Rechnungslegungs-, Steuer- und Finanzkommunikationspflichten gegenüber Aktionären und Aufsichtsbehörden.
Die SA ist eine von ihren Aktionären getrennte juristische Person. Das bedeutet, dass sie Eigentum besitzen, Schulden machen und verklagt werden kann. Die Aktionäre haften für die Verluste der Gesellschaft in Höhe ihrer Einlagen zum Aktienkapital.
Die SA wird von einem Vorstand geleitet, der von der Hauptversammlung ernannt wird und für die tägliche Geschäftsführung des Unternehmens verantwortlich ist. Der Vorstandsvorsitzende kann gleichzeitig Vorstandsvorsitzender (CEO) oder Geschäftsführer (MD) sein. Die SA kann außerdem über einen Vorstand und einen Aufsichtsrat verfügen.
Die SA unterliegt der Körperschaftsteuer (IS) und die Aktionäre gelten als Investoren, die Dividenden auf Basis der Unternehmensgewinne erhalten können. Aktionäre können ihre Aktien frei übertragen.
Die SA bietet Vorteile wie die Möglichkeit, Kapital an der Börse zu beschaffen, die Trennung des Aktienkapitals vom Privatvermögen der Aktionäre, die Möglichkeit, von einem professionellen Vorstand zu profitieren, und ein positives Markenimage für große Unternehmen. Die Gründung und Verwaltung einer SA kann jedoch komplexer und teurer sein als bei anderen Unternehmensrechtsformen.
Bei Aktiengesellschaften (AGs) hängen die Arten und Merkmale der personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten können, von der Art Ihrer Geschäftstätigkeit ab. Hier sind einige Beispiele für personenbezogene Daten, die von AGs (AGs) verarbeitet werden können:
Es ist wichtig zu beachten, dass SAs den Datenschutzbestimmungen unterliegen und die geltenden Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa und den Consumer Online Privacy Protection Act (CCPA) in Kalifornien einhalten müssen. SAs müssen sicherstellen, dass alle von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten sicher und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet werden.