LES REGIONS et le RGPD

REGIONEN und die DSGVO

In Frankreich ist eine Region eine durch Dezentralisierung entstandene Gebietsgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit und Verwaltungsfreiheit sowie einer administrativen Aufteilung des Territoriums und dezentralen staatlichen Diensten.

Die Regionen verfügen als Gemeinschaften über zwei Versammlungen, im Gegensatz zu anderen Gemeinschaften, die nur eine haben: eine beratende Versammlung, den Regionalrat, und eine beratende Versammlung, den regionalen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat, der die „lebenden Kräfte“ der Region vertritt. Der Präsident des Regionalrats bildet die Exekutive der Gemeinschaft.

Fachgebiet Regionen
Wirtschaftliche Entwicklung Leitrolle – Direkte und indirekte Hilfe
Berufsausbildung, Lehre Führungsrolle – Definition und Umsetzung der Regionalpolitik
Beschäftigung und berufliche Integration Rekrutierung – Möglichkeit von subventionierten Verträgen zur Förderung der Integration
Ausbildung Gymnasien (Gebäude, Gastronomie, TOS)
Kultur, Soziales, Jugend, Sport und Freizeit Kultur (Kulturerbe, Bildung, Schaffen, Bibliotheken, Museen, Archive) – Sport (Zuschüsse) – Tourismus
Flächennutzungsplanung Regionaler Plan zur Flächennutzung und nachhaltigen Entwicklung (Entwicklung) – CPER
Umfeld Naturräume – Regionale Naturparks – Wasser (Teilnahme an SDAGE)
Großgeräte Flusshäfen – Flugplätze
Straßen Regionalplan
Transport Regionaler Schienenverkehr – führend im intermodalen Verkehr. Außerstädtischer Straßen- und Schülerverkehr
Kommunikation Netzwerkmanagement
Wohnen und Unterkunft Finanzierung

Zu den personenbezogenen Daten, die von den Behörden über ihre Bürger verarbeitet werden können, zählen unter anderem:

    • Identifikationsdaten: Familienstand, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.

    • Wirtschafts- und Finanzdaten: Bankdaten, Einkommen, Vermögen, Steuern usw.

    • Daten zum Privatleben: Familienstand, beruflicher Status, Ausbildung usw.

    • Gesundheitsdaten: insbesondere durch die Tätigkeit der Verwaltung von Sozialleistungen.

    • Daten zum kommunalen Personal: Identität, Kontaktdaten, Fähigkeiten usw.

Die Departemente müssen als lokale Behörden einen Datenschutzbeauftragten ernennen und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Insbesondere müssen sie die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten und die betroffenen Personen über ihre Rechte informieren.


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