
Ämter (als lokale Behörden) und die DSGVO
In Frankreich die Abteilung ist beides:
- Ein Verwaltungsbezirk, Zuständigkeitsbereich staatlicher Dienste;
- Der Zuständigkeitsbereich eines Departements als Gebietskörperschaft; eine Gebietskörperschaft im eigentlichen Sinne ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die nicht der Staat ist und mit einer Aufgabe von allgemeinem Interesse in Bezug auf das Departement, verstanden als Gebiet, betraut ist.
Der Departementsverwaltungsbezirk wird von einem Präfekten verwaltet, der verschiedene staatliche Dienste leitet.
Die Departementsleitung verfügt ihrerseits zur Ausübung der ihr übertragenen Kompetenzen über ein beratendes Organ, den Departementsrat, und ein ausführendes Organ, den Präsidenten des Departementsrats, der die Beratungen des Departementsrats vorbereitet und durchführt. Ihm stehen dabei Vizepräsidenten und ein Büro auf politischer Ebene sowie Departementsdienste zur Umsetzung der Beschlüsse zur Seite.
Fachgebiet | Bereiche |
Wirtschaftliche Entwicklung | Wirtschaftliche Hilfen für bestimmte Zwecke (Kino, Feuerwehr usw.) |
Beschäftigung und berufliche Integration | Berufliche Integration im Rahmen der RSA – Personalvermittlung – Möglichkeit von geförderten integrationsfördernden Verträgen |
Ausbildung | Hochschulen (Gebäude, Gastronomie, TOS) |
Kultur, Soziales, Jugend, Sport und Freizeit | Kultur (Bildung, Schaffen, Bibliotheken, Museen, Archive) – Sport (Ausrüstung und Subventionen) – Tourismus |
Soziales und medizinisch-soziales Handeln | Leitende Rolle – Organisation (PMI ASE) und Leistungen (Active Solidarity Income, APA) |
Flächennutzungsplanung | Regionalplan (Stellungnahme, Genehmigung) |
Umfeld | Naturräume – Abfall (Abteilungsplan) – Wasser (Beteiligung an SDAGE) |
Großgeräte | Seehäfen, Handels- und Fischereihäfen – Flugplätze |
Straßen | Abteilungsstraßen |
Transport | Transport für behinderte Studierende |
Kommunikation | Netzwerkmanagement |
Wohnen und Unterkunft | Finanzierungs-, Park- und Fördermittel- (FSL), Planungs- und Wohnungsamt |
Sicherheit | Verkehr – Kriminalprävention – Feuerwehr und Rettung |
Zu den personenbezogenen Daten, die von den Behörden über ihre Bürger verarbeitet werden können, zählen unter anderem:
- Identifikationsdaten: Familienstand, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.
- Wirtschafts- und Finanzdaten: Bankdaten, Einkommen, Vermögen, Steuern usw.
- Persönliche Lebensdaten: Familienstand, beruflicher Status, Ausbildung etc.
- Gesundheitsdaten: insbesondere durch die Tätigkeit der Verwaltung von Sozialleistungen.
- Daten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Verurteilungen.
- Daten zum kommunalen Personal: Identität, Kontaktdaten, Fähigkeiten usw.
Die Abteilungen als lokale Behörden müssen einen Datenschutzbeauftragtermüssen sie die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie müssen insbesondere die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten und die betroffenen Personen über ihre Rechte aufklären.