L'ASSOCIATION RECONNUE D'UTILITE PUBLIQUE (ARUP) et le RGPD

Der anerkannte öffentliche Versorgungsverband (ARUP) und die DSGVO

Als gemeinnützig anerkannte Vereine (ARUP) sind gemeinnützige Organisationen, die vom Staat für ihren Beitrag zum Gemeinwohl anerkannt wurden. Daher sind diese Vereine verpflichtet, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, um ihre Ziele zu erreichen. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein europäisches Gesetz, das regelt, wie Organisationen personenbezogene Daten von Bürgern der Europäischen Union (EU) erheben, verarbeiten und schützen.

Der anerkannte Verband der öffentlichen Zweckmäßigkeit (ARUP) richtet sich an Verbände, die bestimmte strenge Kriterien der öffentlichen Zweckmäßigkeit erfüllen, die gesetzlich festgelegt sind und je nach Land unterschiedlich sein können.

Um in Frankreich als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, muss ein Verein Kriterien erfüllen wie:

  • Führen Sie eine Aktivität durch, die von allgemeinem Interesse ist und einem breiten Publikum zugute kommt.
  • Seien Sie unpolitisch und konfessionslos;
  • Haben Sie ein uneigennütziges und transparentes Management;
  • Mindestens 3 Jahre Betriebszugehörigkeit haben;
  • Verfügen über eine weitverbreitete territoriale Präsenz und einen nationalen Ruf.

Der Erhalt des ARUP-Status bringt dem Verband mehrere Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Die Möglichkeit, erhebliche steuerfreie Spenden und Vermächtnisse zu erhalten;
  • Die Möglichkeit, von größeren öffentlichen und privaten Subventionen zu profitieren;
  • Amtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins;
  • Höhere Glaubwürdigkeit bei Partnern und der Öffentlichkeit.

ARUP ist ein prestigeträchtiger Status, der von der Exekutive (in Frankreich vom Premierminister) nach einem strengen Prüfungsverfahren des Anerkennungsantrags verliehen wird. Jedes Jahr werden nur wenige Vereine als gemeinnützig anerkannt, und die Anerkennungsentscheidung unterliegt der positiven Stellungnahme des Staatsrats.

Wie jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, können anerkannte öffentliche Versorgungsverbände (ARUP) verschiedene Kategorien personenbezogener Daten ihrer Mitglieder, Spender, Freiwilligen, Mitarbeiter usw. verarbeiten. Zu den personenbezogenen Daten können gehören:

Als gemeinnützig anerkannte Vereine müssen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz.

L’ASSOCIATION RECONNUE D’UTILITE PUBLIQUE (ARUP) et le RGPD

Bedeutung der DSGVO für ARUPs

ARUPs sind verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten, da sie regelmäßig sensible personenbezogene Daten ihrer Mitglieder, Freiwilligen, Spender und anderer Interessengruppen verarbeiten. Diese Daten können personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, aber auch sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder politische Meinungen umfassen. Die DSGVO soll sicherstellen, dass diese Daten sicher und transparent verarbeitet werden und so die Privatsphäre der betroffenen Personen geschützt wird.

Für ARUPs geltende DSGVO-Grundsätze

Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: ARUPs müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeiten. Dazu gehört, dass sie die betroffenen Personen klar über die Verwendung ihrer Daten informieren und ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten einholen.

Zweckbindung: Personenbezogene Daten müssen für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.

Datenminimierung: ARUPs müssen sicherstellen, dass sie nur personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, die zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, unbedingt erforderlich sind.

Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen korrekt und, falls erforderlich, auf dem neuesten Stand sein. ARUPs müssen alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass unrichtige Daten berichtigt oder gelöscht werden.

Aufbewahrungsbeschränkung: Personenbezogene Daten sollten nur für den Zeitraum aufbewahrt werden, der zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist.

Integrität und Vertraulichkeit: ARUPs müssen die Sicherheit personenbezogener Daten gewährleisten, indem sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen.

de_ATDE_AT