ÉTABLISSEMENT PUBLIC COMMUNAL / MAIRIE (EPC) et le RGPD

ÖFFENTLICHE KOMMUNALE EINRICHTUNG / RATHAUS (EPC) und die DSGVO

A Städtische öffentliche Einrichtung (EPC) ist eine juristische Person, die von einer Gemeinde zur Verwaltung einer lokalen öffentlichen Dienstleistungstätigkeit gegründet wird. Die EPC unterliegt der kommunalen Kontrolle und verfügt über ein gewisses Maß an Verwaltungsautonomie. Die EPC kann verschiedene Rechtsformen annehmen, z. B. eine Gemeindebehörde, ein lokales öffentliches Unternehmen oder ein öffentliches Industrie- und Handelsunternehmen.

Ein Rathaus ist eine kommunale öffentliche Einrichtung, die von einer Gemeinde (oder Stadt) gegründet und verwaltet wird und deren Aufgabe es ist, den Einwohnern dieser Gemeinde lokale öffentliche Dienstleistungen anzubieten. Kommunale öffentliche Einrichtungen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die in Frankreich Teil der Gebietsverwaltung sind. Sie sind einer Gemeinde zugeordnet und ihre Aufgabe besteht darin, die Verwaltung der lokalen Angelegenheiten sicherzustellen und die Bedürfnisse der Gemeindebewohner zu erfüllen.

Dort Rathaus ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung vom Typ einer kommunalen Anstalt. Sie besitzt daher eine von der Gemeinde getrennte Rechtspersönlichkeit. An der Spitze des Rathauses stehen ein Bürgermeister und ein Gemeinderat, die alle sechs Jahre gewählt werden. Der Bürgermeister ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderats und die tägliche Verwaltung der Gemeinde verantwortlich.

Das Rathaus verfügt über gesetzlich festgelegte Befugnisse und Zuständigkeiten. Es ist zuständig für die Verwaltung lokaler öffentlicher Dienste (Personenstandswesen, Stadtplanung, Straßen, Schulen usw.), die Stadtpolizei, die Verwaltung der lokalen Finanzen, die Regionalplanung usw. Das Rathaus finanziert sich aus eigenen Mitteln (lokale Steuern, Gebühren usw.) und aus staatlichen Zuschüssen. Es unterliegt der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Präfekten und der Finanzkontrolle durch den regionalen Rechnungshof.

Rathäuser und allgemeiner kommunale öffentliche Einrichtungen sind Verwaltungseinheiten, die sich mit verschiedenen Arten von personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Missionen. Zu den von den Rathäusern verarbeiteten personenbezogenen Daten zählen:

  • Personenstandsdaten: Die Rathäuser sind für die Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen in ihrem Gebiet zuständig und können daher Daten wie Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Adressen usw. verarbeiten.

  • Wahlbezogene Daten: Rathäuser sind auch für die Organisation von Wahlen in ihrem Gebiet verantwortlich und können daher personenbezogene Daten wie Namen, Vornamen, Adressen, Geburtsdaten usw. der Wähler verarbeiten.

  • Daten im Zusammenhang mit Verwaltungsanfragen: Rathäuser erhalten und bearbeiten Verwaltungsanfragen von Bürgern, die personenbezogene Daten wie Namen, Vornamen, Adressen, Telefonnummern usw. enthalten können. Daten im Zusammenhang mit der Stadtplanung: Rathäuser sind für die Stadtplanung in ihrem Gebiet verantwortlich und können daher personenbezogene Daten wie Namen, Vornamen, Adressen, Telefonnummern usw. von Immobilieneigentümern verarbeiten.
  • Daten im Zusammenhang mit kommunalen Dienstleistungen: Rathäuser bieten den Bürgern verschiedene Dienstleistungen an, wie etwa Kindergärten, Freizeitzentren, Bibliotheken usw., und können daher personenbezogene Daten wie Namen, Vornamen, Adressen, Telefonnummern usw. der Nutzer dieser Dienstleistungen verarbeiten.

Es ist zu beachten, dass die von den Rathäusern verarbeiteten personenbezogenen Daten den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten unterliegen, insbesondere den Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz. Rathäuser müssen insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Grundsätze der Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Sicherheit und Vertraulichkeit beachten.

 

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