ÉTABLISSEMENT PUBLIC A CARACTERE ADMINISTRATIF (EPA) et le RGPD

ÖFFENTLICHE VERWALTUNGSEINRICHTUNG (EPA) und die DSGVO

Eine öffentliche Verwaltungseinrichtung (EPA) ist eine Rechtsform mit finanzieller und administrativer Autonomie zur Erfüllung gesetzlich festgelegter öffentlicher Aufgaben. EPAs unterstehen der Aufsicht einer öffentlichen Einrichtung (Staat, Kommune, öffentliche Einrichtung usw.).

EPAs können unterschiedliche Zwecke verfolgen, beispielsweise die Verwaltung von Schulen, Krankenhäusern, Museen, Bibliotheken, öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen usw. EPA können per Gesetz oder Dekret geschaffen werden und über ein eigenes Budget verfügen. EPAs unterliegen spezifischen Betriebsregeln, die durch ihren Status definiert sind.

Eine öffentliche Verwaltungseinrichtung (EPA) kann je nach ihren Aufgaben und Tätigkeiten zur Verarbeitung unterschiedlicher Kategorien personenbezogener Daten verpflichtet sein. Im Allgemeinen werden diese Daten für das reibungslose Funktionieren der EPA und die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erhoben. Hier sind einige Beispiele für personenbezogene Daten, die von einer EPA :

  • Identitätsdaten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.
  • Administrative Managementdaten: Steuerdaten, Gehaltsdaten, Karrieremanagementdaten usw.
  • Daten im Zusammenhang mit Sicherheit und Schutz: Videoüberwachungsdaten, Zugangskontrolldaten usw.
  • Gesundheitsbezogene Daten: medizinische Daten beispielsweise im Rahmen der Arbeitsmedizin oder des betrieblichen Risikomanagements.
  • Umweltdaten: Luftqualität, Wasserqualität, Lärmmessdaten usw.
  • Daten im Zusammenhang mit der EPA-Aktivität: Aktivitätsüberwachungsdaten, statistische Daten usw.

Es ist zu beachten, dass EPAs hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten denselben Verpflichtungen unterliegen wie andere Organisationen und daher die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten.

 
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