
Einzelunternehmen (EI)
Ein Einzelunternehmen (EI) ist in Frankreich eine Rechtsform, die von einer einzelnen Person, dem sogenannten Einzelunternehmer, geführt wird. Diese Rechtsform ist die einfachste und gebräuchlichste Art, eine gewerbliche, handwerkliche oder berufliche Tätigkeit im eigenen Namen auszuüben.
Das Einzelunternehmen (EI) richtet sich an eine Person, die eine gewerbliche, handwerkliche, freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Namen ausüben möchte, ohne eine von ihrer Person getrennte juristische Person gründen zu müssen.
Die EI ist eine Unternehmensform, die sich für Tätigkeiten eignet, die weder großes Kapital noch Mitarbeiter erfordern. Sie eignet sich insbesondere für freie Berufe (Berater, Anwälte, Ärzte usw.), Handwerker (Klempner, Elektriker usw.), Händler (Geschäfte, E-Commerce usw.) oder Landwirte. Die EI eignet sich auch für Einzelpersonen, die eine berufliche Tätigkeit unabhängig und ohne die administrativen und rechtlichen Zwänge ausüben möchten, die mit der Gründung einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit verbunden sind.
Es ist jedoch zu beachten, dass die EI das Privatvermögen des Unternehmers den mit seiner beruflichen Tätigkeit verbundenen Risiken aussetzt, da es keine Trennung zwischen Privat- und Berufsvermögen gibt. Im Falle finanzieller Schwierigkeiten des Unternehmens können Gläubiger daher das Privatvermögen des Unternehmers pfänden, um die Schulden des Unternehmens zu begleichen. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt für das Unternehmen, sodass sein Privatvermögen im Falle finanzieller Schwierigkeiten des Unternehmens gepfändet werden kann. Darüber hinaus besitzt das Einzelunternehmen keine vom Einzelunternehmer getrennte Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass das Unternehmen über kein eigenes Vermögen verfügt.
Das Einzelunternehmen unterliegt der Einkommensteuer (IR) und der Einzelunternehmer gilt als Selbständiger. Er ist daher dem Sozialversicherungssystem für Selbständige angeschlossen und muss Beiträge an soziale Einrichtungen leisten, um vom Sozialversicherungsschutz (Sozialversicherung, Renten- und Krankenversicherung usw.) zu profitieren. Das Einzelunternehmen bietet Vorteile wie einfache Gründung, Flexibilität bei der Unternehmensführung, günstige Besteuerung für Geringverdiener und die Freiheit des Einzelunternehmers. Diese Rechtsform kann jedoch hinsichtlich der Haftung und Finanzierung des Unternehmens eingeschränkt sein, was dessen Entwicklung erschweren kann.
Alleinvertreter (EI) und die DSGVO
Als Einzelunternehmen (SOE) hängen die Art und Art der personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten können, von der Art Ihres Geschäfts ab. Hier sind einige Beispiele für personenbezogene Daten, die Einzelunternehmer verarbeiten können:
- Persönlich identifizierbare Informationen: Dazu können Daten wie Ihr Name, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Sozialversicherungsnummer gehören.
- Finanzielle Informationen: Dazu können Informationen wie Kreditkartennummern, Bankdaten, Zahlungsinformationen, Schulden und finanzielle Vermögenswerte gehören.
- Beschäftigungsinformationen: Dazu können Informationen wie Name und Adresse des Mitarbeiters, Gehalt, Urlaubsdetails und Sozialleistungen gehören.
- Kundeninformationen: Dazu können Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer und Kaufhistorie des Kunden gehören.
- Lieferanteninformationen: Dazu können Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer und Vertragsbedingungen gehören.
Wichtig zu beachten: Einzelunternehmen unterliegen den Datenschutzbestimmungen und müssen die geltenden Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa und den Consumer Online Privacy Protection Act (CCPA) in Kalifornien einhalten. Einzelunternehmen müssen sicherstellen, dass alle von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten sicher und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet werden..