L'ASSOCIATION SPORTIVE et le RGPD

Der Sportverband und die DSGVO

DER Datenschutz-Grundverordnung Die DSGVO (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die regelt, wie Organisationen personenbezogene Daten von Bürgern der Europäischen Union (EU) erheben, verarbeiten und schützen. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 hat die DSGVO erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Branchen, darunter auch Sportverbände. Dieser Artikel untersucht die Auswirkungen der DSGVO auf Sportverbände und gibt Empfehlungen zur Einhaltung der DSGVO.

Ein Sportverein richtet sich an Einzelpersonen oder Gruppen, die gemeinsam eine sportliche Aktivität ausüben möchten. Dabei kann es sich um die Ausübung einer Sportart im Wettkampf oder als Hobby, als Fitnessaktivität, als Outdoor-Aktivität usw. handeln.

DER Sportvereine können von Sportlern, Trainern, Sportvereinen, lokalen Behörden, Unternehmen, Schulen oder Universitäten, Sozialzentren, Nachbarschaftsverbänden usw. gegründet werden. Die Mitglieder eines Sportverbandes können Freiwillige oder Angestellte sein, je nach den dem Verband zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Der Sportverband kann je nach Zweck und Tätigkeit ein Verein nach dem Gesetz von 1901 oder ein Verein nach dem Gesetz von 1905 (Gesetz über religiöse Vereinigungen und Gemeinden) sein. In jedem Fall muss er die für Vereine geltenden Regeln der Transparenz und demokratischen Verwaltung einhalten. Er kann auch einem Sportverband angeschlossen sein, um an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen zu können.

Sportverbände können verschiedene Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, darunter:

  • Identifikationsdaten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum usw.
  • Daten zur Sportausübung: Ausgeübte Sportart, Trainingsniveau, Sportergebnisse, Sportlizenzen usw.
  • Gesundheitsdaten: ärztliche Atteste, Allergien, Krankheitsgeschichte etc. Finanzdaten: Beitragshöhe, geleistete Zahlungen etc.
  • Bilder und Videos: Fotos und Videos, die bei vom Verein organisierten Sportveranstaltungen aufgenommen wurden.

Es ist zu beachten, dass die Verarbeitung bestimmter Kategorien von Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, besonderen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten unterliegt. Sportverbände müssen daher bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO und des Gesetzes „Informatique et Libertés“ einhalten.

Bedeutung der DSGVO für Sportvereine

Sportverbände verarbeiten wie jede andere Organisation regelmäßig personenbezogene Daten ihrer Mitglieder, Mitarbeiter, Freiwilligen, Sponsoren und Unterstützer. Diese Daten können personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sowie sensible Daten wie medizinische Informationen oder biometrische Daten der Sportler umfassen. Die DSGVO soll eine sichere und transparente Verarbeitung dieser Daten gewährleisten und so die Privatsphäre der betroffenen Personen schützen.

Grundsätze der DSGVO anwendbar auf Sportvereine

Legalität, Loyalität und Transparenz: Sportverbände müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeiten. Dazu gehört, dass sie die Betroffenen klar über die Verwendung ihrer Daten informieren und ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten einholen.

Zweckbindung: Personenbezogene Daten müssen für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.

Datenminimierung: Sportverbände müssen sicherstellen, dass sie nur personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, die zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, unbedingt erforderlich sind.

Genauigkeit: Personenbezogene Daten müssen richtig und, soweit erforderlich, auf dem neuesten Stand sein. Sportverbände müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unrichtige Daten berichtigt oder gelöscht werden.

Erhaltungsbeschränkung: Personenbezogene Daten sollten nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist.

Integrität und Vertraulichkeit: Sportverbände müssen die Sicherheit personenbezogener Daten gewährleisten, indem sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen.

 

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